Abholung und der Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: AWA-2023-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zum Hagelkreuz 24
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 24038766472
Fax: +49 24038766515
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awa-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung und der Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen
Übernahme von Schadstoffen in ASP-Behältern und Spannringdeckelfässern • Gestellung von ASP-Behältern und Sonderabfallbehältern für Starterbatterien • Ordnungsgemäße Entsorgung der schadstoffhaltigen Abfälle.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abholung und Entsorgung von Problemstoffen (inkl. Behältergestellung)• Übernahme von Schadstoffen in ASP-Behältern und Spannringdeckelfässern am Entsorgungszentrum Warden (Mariadorfer Straße 2, 52249 Eschweiler) und an der Schadstoffannahmestelle Aachen (Kellershaustraße 10, 52078 Aachen)• Gestellung von ASP-Behältern und Sonderabfallbehältern für Starterbatterien für das Entsorgungszentrum Warden, die Schadstoffannahmestelle Aachen sowie für das eingesetzte Schadstoffsammelmobil. Bei Abholung von befüllten Behältern müssen leere angeliefert werden. Ein Satz Spannringfässer werden von der A-WA Entsorgung gestellt und werden bei der Abholung vom Auftragnehmer jeweils gegen (gleichwertige) leere getauscht.• Ordnungsgemäße Entsorgung der schadstoffhaltigen Abfälle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.