Aufbau eines Patientenportals gemäß KHZG
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines Patientenportals gemäß KHZG
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) fordert den Aufbau eines Patientenportals für eine verbesserte, digitale und moderne Kommunikation zwischen Patienten und Mitarbeitenden im Krankenhaus. Dabei müssen bestimmter Muss-Kriterien gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV (Fördertatbestand 2) erfüllt und das Vorhaben bis Ende 2024 umgesetzt werden. Dies betrifft das Universitätsklinikum Heidelberg sowie die Töchter Thoraxklinik und KKH Bergstraße. Das Patientenportal soll das digitale Aufnahmemanagement, das Behandlungsmanagement sowie das Entlass- und Überleitungsmanagement durch eine verbesserte digitale Einbindung von Patienten in ihren Behandlungsprozess am Klinikum unterstützen.
Dabei muss sichergestellt werden, dass das Patientenportal mit den bereits am UKHD bestehenden Komponenten kompatibel / interoperabel ist.
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) fordert den Aufbau eines Patientenportals für eine verbesserte, digitale und moderne Kommunikation zwischen Patienten und Mitarbeitenden im Krankenhaus. Dabei müssen bestimmter Muss-Kriterien gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV (Fördertatbestand 2) erfüllt und das Vorhaben bis Ende 2024 umgesetzt werden. Dies betrifft das Universitätsklinikum Heidelberg sowie die Töchter Thoraxklinik und KKH Bergstraße. Das Patientenportal soll das digitale Aufnahmemanagement, das Behandlungsmanagement sowie das Entlass- und Überleitungsmanagement durch eine verbesserte digitale Einbindung von Patienten in ihren Behandlungsprozess am Klinikum unterstützen.
Dabei muss sichergestellt werden, dass das Patientenportal mit den bereits am UKHD bestehenden Komponenten kompatibel / interoperabel ist.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Am Universitätsklinikum Heidelberg und in der Thoraxklinik gibt es bereits langjährige Erfahrung bei der Patienteneinbindung über die persönliche, einrichtungsübergreifende, Gesundheits- und Patientenakte (PEPA) zusammen mit der mobilen Anwendung phellow-App für Patienten. Die Anwendungen sind in die klinischen Systeme und Prozesse tief integriert, werden seit vielen Jahren produktiv eingesetzt (z.B. Bildaustausch UKHD <> Thoraxklinik) und im Kontext von Forschungsprojekten (z.B. Zentrum für Innovative Versorgung) weiterentwickelt.
Mit dieser Basis hat das Universitätsklinikum Heidelberg bereits weitreichende Grundlagen für das Patientenportal geschaffen. Es fehlen noch wenige Funktionsbausteine, um alle Muss-Kriterien für Patientenportal gemäß Muss-Kriterien des KHZG zu erfüllen. Aus diesem Grund wurde im Rahmen einer Marktanalyse geprüft, ob die am UKHD bereits vorhandenen Bausteine für das Patientenportal infrage kommen und wie die allgemeine Anbietersituation und deren Produktumfang einzuschätzen ist. Hierbei waren von Benutzerseite der Programmausschuss des Programms eHealth sowie weitere Spezialisten des ZDI involviert. Die Bewertung und Einschätzung wurde anhand von funktionalen und nicht-funktionalen Kriterien getroffen.
Zusammenfassend sprechen folgende Punkte für die Vergabe an Firma x-tention:
a. Die Infrastruktur der PEPA besteht aus Komponenten der „Orchestra eHealth Suite“ der Firma x-tention, wobei alle Bausteine für das Patientenportal gemäß KHZG übernommen werden können (Sicherung der getätigten Investitionen)
b. Es sind wenige Erweiterungen notwendig
c. Komponenten für „Document & Image Exchange“ (IHE Document-Registry/-Repository) sowie der „Patient Consent Manager“ stellen Kernkomponenten auch für weitere Anwendungen unserer Infrastruktur dar: Anbindung des MeDic (Medizinisches Datenintegrationszentrum) sowie Speicherung und Verarbeitung des „Broad Consent“ (Medizininformatik-Initiative)
d. Der Umgang mit den vorhandenen Modulen ist bekannt
e. Bereits umgesetzte tiefe Integrationen und Schnittstellen können weiter genutzt werden
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Aufbau eines Patientenportals gemäß KHZG
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
A.) § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland