SiGeKo-Leistungen im Rahmen des Projekts IHK Altstadt, Umbau Alte Post in Lüdenscheid Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-079
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Vergabeservice
E-Mail:
Telefon: +49 235117-1094
Fax: +49 235117-1720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
SiGeKo-Leistungen im Rahmen des Projekts IHK Altstadt, Umbau Alte Post in Lüdenscheid
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach
Baustellenverordnung, Umbaumaßnahme des denkmalgeschützten Gebäudes "Alte Post", die bis Mitte 2022 zur Unterbringung der Musikschule diente, im Rahmen des integrierten Handelskonzeptes Altstadt (IHK Altstadt). Die Baumaßnehme ist mit Mitteln der Städtebauförderung durch das Land NRW gefördert.
Stadt Lüdenscheid Altenaerstraße 9 58507 Lüdenscheid
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach
Baustellenverordnung, Umbaumaßnahme des denkmalgeschützten Gebäudes "Alte Post", die bis Mitte 2022 zur Unterbringung der Musikschule diente, im Rahmen des integrierten Handelskonzeptes Altstadt (IHK Altstadt). Die Baumaßnehme ist mit Mitteln der Städtebauförderung durch das Land NRW gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Generell sind im ersten Schritt überwiegend nur Eigenerklärungen erforderlich. Die u.g. Liste zu 1. führt die entsprechenden Nachweise auf. Alle anderen Nachweise sind nur auf Anforderung zu erbringen. Gleichwertige Nachweise von ausländischen Bietern zu den geforderten Nachweisen sind zugelassen (Informationssystem eCERTIS unter https://ec.europa.eu/tools/ecertis/search).
1. Erforderliche Nachweise zur Eignung, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung zur Eignung gem. beiliegenden Formblatt
- Alternativ Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung EEE
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, Formular 521. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu-schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, falls einschlägig
- Erklärung Bieter Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532, falls einschlägig, und zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter, Formular 533. Die Nachunternehmer haben die gleiche Nachweise wie der Bewerber/Bieter auf Verlangen nach der Angebotsabgabe vorzulegen.
2. Folgende Nachweise, die auf Verlangen nach der Angebotsabgabe vorzulegen sind
- Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Mitgliedsstaaten ein vergleichbarer Nachweis durch Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung gem. Anhang XI RL 2014/24/EU) in Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in Fotokopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
- der Berufsgenossenschaft
- des Finanzamtes
- und des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist.
- Gesamtumsatz der letzten 3 vollen Jahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
- Nachweis von 3 Referenzen gleichartiger Leistungen in den letzten 3 Jahren anhand des beigefügten Formular "Referenzen", wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 60 % der Angebotssumme betragen muss
- Erklärung über die Beschäftigtenzahl, aus der die Zahl von Beschäftigen und Führungskräften in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Falls Unterlagen, insbesondere im Bereich der Eignung, nachgefordert werden, wird eine angemessene Frist (i.d.R. sechs Kalendertage) gewährt. Die Auftraggeberin weist vorsorglich darauf hin, dass es aktuell bei einigen Stellen, die Bescheinigungen ausstellen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Die Bieter bzw. Bieterinnen sollten daher diese Bescheinigungen rechtzeitig anfordern, um die gesetzten Fristen einhalten zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben. Die Eröffnung erfolgt am:
Rathausplatz 2 b
Telekomgebäude Raum 269
58507 Lüdenscheid
Da es sich hierbei um ein elektronische Angebotsabgabe handelt ist die Anwesenheit von Bietern bzw. deren Vertretern nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDDLR8J
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0251/ 411-0
Fax: +49 251/ 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0251/ 411-0
Fax: +49 251/ 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0251/ 411-0
Fax: +49 251/ 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de