Rahmenvereinbarung „Steuerungs- und Führungsinstrumente" Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 12.03 - 9927/18/VV : 1
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentralstelle für IT Beschaffung (ZIB)
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-1610
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung „Steuerungs- und Führungsinstrumente"
Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Beratungsleistungen zu Steuerungs- und Führungsinstrumenten. Neben dem Auftraggeber sind weitere Behörden und Zuwendungsempfänger des Bundes zum Abruf berechtigt. Das Ziel der Beratung ist die ganzheitliche Unterstützung bei der Weiterentwicklung und Einführung eines wirksamen Verwaltungsmanagements. Unterstützt werden können Bedarfsträger bei der Operationalisierung gesamtstrategischer Leitlinien, bei der Auswahl und Implementierung eines geeigneten Steuerungs- und/oder Qualitätsmanagementansatzes und bei der Implementierung einzelner Werkzeuge. Dabei sollen die Behörden insbesondere bei der Auswahl, Anpassung, Einführung, Anwendung und Evaluation von Instrumenten zur Verwaltungssteuerung unterstützt werden.
Das geschätzte Abrufvolumen bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt ca. 65 000 Personentage (PT). Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre. Es besteht die zweimalige Option zur Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvereinbarung „Steuerungs- und Führungsinstrumente"
Postanschrift: Speicherstr. 1
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135
GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union geltend gemacht werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Beratungsleistungen zu Steuerungs- und Führungsinstrumenten. Neben dem Auftraggeber sind weitere Behörden und Zuwendungsempfänger des Bundes zum Abruf berechtigt. Das Ziel der Beratung ist die ganzheitliche Unterstützung bei der Weiterentwicklung und Einführung eines wirksamen Verwaltungsmanagements. Unterstützt werden können Bedarfsträger bei der Operationalisierung gesamtstrategischer Leitlinien, bei der Auswahl und Implementierung eines geeigneten Steuerungs- und/oder Qualitätsmanagementansatzes und bei der Implementierung einzelner Werkzeuge. Dabei sollen die Behörden insbesondere bei der Auswahl, Anpassung, Einführung, Anwendung und Evaluation von Instrumenten zur Verwaltungssteuerung unterstützt werden.
Das maximale Abrufvolumen bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 54 Monaten beträgt 68 250 Personentage (PT).
Die Vorbereitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss einer daran anschließenden Rahmenvereinbarung hat begonnen (Az.: ZIB 12.08 - 9911/22/VV : 1). Der Zuschlag wird voraussichtlich im 4. Quartal 2023 erteilt. Bis zum Abschluss der Folge-Rahmenvereinbarung sind weitere Beratungsleistungen aus den in VII.2.1 und VII.2.2 beschriebenen Gründen erforderlich.
Postanschrift: Speicherstr. 1
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Zur Vermeidung einer Deckungslücke wird die Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung bis zum Abschluss des Nachfolgevertrages, jedoch maximal um 6 Monate, verlängert. Damit verlängert sich die ursprüngliche Laufzeit von 48 Monaten auf maximal 54 Monate.
Zusätzlich wird das geschätzte Abrufvolumen um 3.250 Personentage (PT) aufgestockt. Damit erhöht sich der ursprüngliche Schätzwert von 65.000 PT um 5% auf den neuen Höchstwert von 68.250 PT.
Viele Behörden aus unterschiedlichen Bereichen der Bundesverwaltung sind aktuell aufgrund der knappen eigenen fachlichen Ressourcen zur Umsetzung ihrer Projekte auf Beratung und Unterstützung durch externe Dienstleister angewiesen. Diese Projekte sind meist an Fristen oder gesetzliche Vorgaben gebunden, so dass ein Wegfall der Unterstützungsleistungen zu einer Gefährdung der Projekte führen könnte. Wenn eine Fortführung nicht gewährleistet werden kann, würden viele begonnene Digitalisierungsvorhaben zum Stillstand bzw. gänzlichen Abbruch kommen. Durch die hohe Relevanz der Projekte hätte deren Einstellung aufgrund nicht zur Verfügung stehender Bundes-Rahmenverträge inakzeptable Auswirkungen.
Vorliegend wäre ein Wechsel des Auftragnehmers für den Zeitraum bis Abschluss der neuen Rahmenvereinbarung, die wiederum mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin zu einem Auftragnehmerwechsel führt, mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und daher unzumutbar. Aufgrund der hohen Themenkomplexität, dem heterogenen Stakeholder-Umfeld sowie diffizilen Abhängigkeiten zwischen den laufenden Projekten besteht der Bedarf nach einer kontinuierlichen und verlässlichen Beratung und Unterstützung. Bei einem Wechsel des externen Dienstleisters muss mit erheblichen Verzögerungen und ggf. auch Instabilitäten aufgrund der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem mehrjährig laufenden, sehr komplexen Projekt gerechnet werden. Das Risiko, dass die Projekte bei einem möglichen zweimaligen Dienstleisterwechsel innerhalb eines Jahres nicht ausreichend arbeitsfähig sind, ist nicht akzeptabel hoch. Die fristgerechte Umsetzung der laufenden Projekte könnte gefährdet werden.