Rahmenvereinbarung „Steuerungs- und Führungsinstrumente" Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 12.03 - 9927/18/VV : 1

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentralstelle für IT Beschaffung (ZIB)
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-1610
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung „Steuerungs- und Führungsinstrumente"

Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 12.03 - 9927/18/VV : 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Beratungsleistungen zu Steuerungs- und Führungsinstrumenten. Neben dem Auftraggeber sind weitere Behörden und Zuwendungsempfänger des Bundes zum Abruf berechtigt. Das Ziel der Beratung ist die ganzheitliche Unterstützung bei der Weiterentwicklung und Einführung eines wirksamen Verwaltungsmanagements. Unterstützt werden können Bedarfsträger bei der Operationalisierung gesamtstrategischer Leitlinien, bei der Auswahl und Implementierung eines geeigneten Steuerungs- und/oder Qualitätsmanagementansatzes und bei der Implementierung einzelner Werkzeuge. Dabei sollen die Behörden insbesondere bei der Auswahl, Anpassung, Einführung, Anwendung und Evaluation von Instrumenten zur Verwaltungssteuerung unterstützt werden.

Das geschätzte Abrufvolumen bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt ca. 65 000 Personentage (PT). Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre. Es besteht die zweimalige Option zur Verlängerung um jeweils ein Jahr.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 128-313948

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung „Steuerungs- und Führungsinstrumente"

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
19/06/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: BearingPoint GmbH
Postanschrift: Speicherstr. 1
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 0.01 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,

Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135

GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union geltend gemacht werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Beratungsleistungen zu Steuerungs- und Führungsinstrumenten. Neben dem Auftraggeber sind weitere Behörden und Zuwendungsempfänger des Bundes zum Abruf berechtigt. Das Ziel der Beratung ist die ganzheitliche Unterstützung bei der Weiterentwicklung und Einführung eines wirksamen Verwaltungsmanagements. Unterstützt werden können Bedarfsträger bei der Operationalisierung gesamtstrategischer Leitlinien, bei der Auswahl und Implementierung eines geeigneten Steuerungs- und/oder Qualitätsmanagementansatzes und bei der Implementierung einzelner Werkzeuge. Dabei sollen die Behörden insbesondere bei der Auswahl, Anpassung, Einführung, Anwendung und Evaluation von Instrumenten zur Verwaltungssteuerung unterstützt werden.

Das maximale Abrufvolumen bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 54 Monaten beträgt 68 250 Personentage (PT).

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 54
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die Vorbereitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss einer daran anschließenden Rahmenvereinbarung hat begonnen (Az.: ZIB 12.08 - 9911/22/VV : 1). Der Zuschlag wird voraussichtlich im 4. Quartal 2023 erteilt. Bis zum Abschluss der Folge-Rahmenvereinbarung sind weitere Beratungsleistungen aus den in VII.2.1 und VII.2.2 beschriebenen Gründen erforderlich.

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: BearingPoint GmbH
Postanschrift: Speicherstr. 1
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Zur Vermeidung einer Deckungslücke wird die Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung bis zum Abschluss des Nachfolgevertrages, jedoch maximal um 6 Monate, verlängert. Damit verlängert sich die ursprüngliche Laufzeit von 48 Monaten auf maximal 54 Monate.

Zusätzlich wird das geschätzte Abrufvolumen um 3.250 Personentage (PT) aufgestockt. Damit erhöht sich der ursprüngliche Schätzwert von 65.000 PT um 5% auf den neuen Höchstwert von 68.250 PT.

Viele Behörden aus unterschiedlichen Bereichen der Bundesverwaltung sind aktuell aufgrund der knappen eigenen fachlichen Ressourcen zur Umsetzung ihrer Projekte auf Beratung und Unterstützung durch externe Dienstleister angewiesen. Diese Projekte sind meist an Fristen oder gesetzliche Vorgaben gebunden, so dass ein Wegfall der Unterstützungsleistungen zu einer Gefährdung der Projekte führen könnte. Wenn eine Fortführung nicht gewährleistet werden kann, würden viele begonnene Digitalisierungsvorhaben zum Stillstand bzw. gänzlichen Abbruch kommen. Durch die hohe Relevanz der Projekte hätte deren Einstellung aufgrund nicht zur Verfügung stehender Bundes-Rahmenverträge inakzeptable Auswirkungen.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Vorliegend wäre ein Wechsel des Auftragnehmers für den Zeitraum bis Abschluss der neuen Rahmenvereinbarung, die wiederum mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin zu einem Auftragnehmerwechsel führt, mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und daher unzumutbar. Aufgrund der hohen Themenkomplexität, dem heterogenen Stakeholder-Umfeld sowie diffizilen Abhängigkeiten zwischen den laufenden Projekten besteht der Bedarf nach einer kontinuierlichen und verlässlichen Beratung und Unterstützung. Bei einem Wechsel des externen Dienstleisters muss mit erheblichen Verzögerungen und ggf. auch Instabilitäten aufgrund der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem mehrjährig laufenden, sehr komplexen Projekt gerechnet werden. Das Risiko, dass die Projekte bei einem möglichen zweimaligen Dienstleisterwechsel innerhalb eines Jahres nicht ausreichend arbeitsfähig sind, ist nicht akzeptabel hoch. Die fristgerechte Umsetzung der laufenden Projekte könnte gefährdet werden.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 70 850 000.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 74 392 500.00 EUR

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