ExWoSt - Urbane Resilienzstrategien in den G7-Staaten Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-23.190

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=530056
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=530056
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ExWoSt - Urbane Resilienzstrategien in den G7-Staaten

Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-23.190
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erstmalig trafen sich im September 2022 alle für Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft und tauschten sich zur nachhaltigen Entwicklung von Städten aus. In einem Communiqué wurden die Ergebnisse der Beratungen und Eckpfeiler für die weitere Arbeit vereinbart. Der G7-Prozess im Themenfeld Stadtentwicklung („G7 Urban Development Track“) ist Teil der Internationalen Stadtentwicklungspolitik (ISP) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Ziel der Zusammenarbeit ist die enge Kooperation und Koordination der beteiligten Staaten zur Lösung globaler Nachhaltigkeitsfragen gemeinsam mit städtischen Akteuren und unter Nutzung von Instrumenten der integrierten Stadtentwicklung.

In einem der vier im Communiqué niedergelegten Verpflichtungen zum gemeinsamen Handeln (‚commitment for joint action‘) vereinbarten die G7-Staaten, einen Kooperationsschwerpunkt auf die gemeinsame Entwicklung von und den Austausch über Strategien zur Stärkung von Resilienz in Städten zu legen. Die deutsche Stadtentwicklungspolitik kann national hierzu bereits u.a. auf das 2021 veröffentlichte Memorandum „Urbane Resilienz“ zurückgreifen und dieses für den internationalen Diskurs nutzen. Das Memorandum sieht dabei auch die Förderung internationaler Austauschformate vor, die sowohl praxisnah sind als auch Wissenschaft und Forschung einbeziehen. Ein Überblick über aktuelle und vergleichbare Dokumente und Strategien aller G7-Staaten fehlt jedoch bislang.

Das Projekt versteht unter dem Begriff der Urbanen Resilienz eine Definition von UN HABITAT, die auch dem Communiqué der G7-Staaten zugrunde liegt. Urbane Resilienz ist demnach „the measurable ability of any urban system, with its inhabitants, to maintain continuity through all shocks and stresses, while positively adapting and transforming toward sustainability” (G7 2020: 4). Dabei sind verschiedene Phasen im Umgang mit Resilienz zu unterscheiden: (1) Antizipation (die Krise vorausschauend erwarten), (2) Krisenumgang (die Krise bewältigen) und (3) Anpassung (aus der Krise lernen) (siehe hierzu auch Resilienz-Zyklus). Nicht nur aktuelle Krisen und Katastrophen sind in diesem Kontext relevant, sondern auch „schleichende“ Krisen, die es aufzudecken gilt. Das Thema der urbanen Resilienz soll explizit in seinen Auswirkungen auf die integrierte Stadtentwicklung (inkl. stadtentwicklungspolitischer Instrumente und Prozesse) im internationalen Kontext operationalisiert werden.

Im Rahmen der ISP des BMWSB und zur Stärkung der urbanen Resilienz in Deutschland bietet der aktuelle G7-Prozess die Möglichkeit, in einen vertieften Lern- und Austauschprozess zu aktuellen Fragen der Stadtentwicklung zu treten. Trotz ausgeprägter Unterschiede, beispielsweise der Regierungssysteme oder der stadtgeographischen Ausgangsbedingungen, weisen die G7-Staaten Gemeinsamkeiten der wirtschaftlichen Stärke, der demokratischen Verfasstheit und der kommunalen Human- und Finanzressourcen auf, so dass ein vergleichender Blick auf diese Nationen für die Bundesregierung sehr wertvoll ist.

Die Erkenntnisse des Projekts sollen punktuell in den fachlichen Austausch auch mit anderen Staaten außerhalb der Gruppe der G7-Staaten (z.B. G20-Staaten) einbezogen werden. Eine Schnittstelle des Projekts besteht zum Projektaufruf der Nationalen Stadtentwicklungspolitik „Post-Corona-Stadt“ des BMWSB / BBSR. In diesem Rahmen erproben 17 Pilotprojekte in ganz Deutschland innovative und beispielgebende Ideen zur resilienten Stadtentwicklung.

Ein wichtiger methodischer Aspekt des Projektes ist der Mehrebenenansatz und die Einbindung relevanter Akteursgruppen - zum einen für den internationalen Fachaustausch über urbane Resilienz und zum anderen zur Einbeziehung kommunaler Akteure. Dazu sind Fallstudien vorzusehen, die im Rahmen internationaler Vernetzungsformate den Dialog zwischen den beteiligten Städten der G7-Staaten fördern.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 327 731.09 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 327 731.09 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 30/09/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe "Eignungskriterien"

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/08/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/07/2023

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