SGT23-65-3-12 - Neubau Erweiterung städt. Gymnasium G9 - TGA-Elektro

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gütersloh
Nationale Identifikationsnummer: DEA42
Postanschrift: Berliner Strasse 70
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marcus helmsorig
E-Mail:
Telefon: +49 5241822371
Fax: +49 5241823290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.guetersloh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SGT23-65-3-12 - Neubau Erweiterung städt. Gymnasium G9 - TGA-Elektro

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71315000 Haustechnik
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Städtische Gymnasium Gütersloh soll im Zuge der Rückführung zum G9-Abitur durch den Neubau eines Anbaus an den bereits bestehenden Mensatrakt erweitert werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, also Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen für das Projekt Neubau Erweiterung Städtisches Gymnasium in Gütersloh

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 997 782.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
71316000 Beratung in der Fernmeldetechnik
45313100 Installation von Aufzügen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Hauptort der Ausführung:

Gütersloh

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Gütersloh ist Trägerin des Städtischen Gymnasiums Gütersloh, Schulstraße 18, 33330 Gütersloh, Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen. Die Schule umfasst die Sekundarstufen I und II. Sie hat rund 1.800 Schüler*innen und 150 Lehrer*innen. Das Städt. Gymnasium wurde in den Jahren 1962 bis 1965 errichtet. In den Jahren 2009 bis 2013 wurde es in weiteren Teilen durch Neubauten ergänzt. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen und der Rückführung zum G9-Abitur sowie der daraus resultierenden erforderlichen Bündelungsklassen wird eine Erweiterung des Gymnasiums zwingend notwendig. Gemäß Raumbedarfsanalyse werden zusätzlich 11 Klassenräume, 4 Differenzierungsräume und Sozialräume benötigt. Die Erweiterung muss auf Grund der beengten Platzsituation auf dem Gelände des Städtischen Gymnasiums zwingend direkt an den bereits vorhandenen Mensa-Bau angedockt werden. Die neu zu schaffende Bruttogeschossfläche beträgt ca. 2.000 m². Der Anbau soll vier Geschosse umfassen. Das äußere optische Erscheinungsbild des Anbaus hat dem des bereits vorhandenen Naturwissenschaftlichen Trakts zu entsprechen. Der Anbau soll eine optische Wiederholung dessen darstellen und das vorhandene Ensemble vervollständigen.

Die hier abgefragten Ingenieurleistungen betreffen die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 (vgl. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI) der Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen), vgl. § 53 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 HOAI. Die Vergabestelle wird die Leistungen sufenweise in maximal 3 Bearbeitungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Bearbeitungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 zunächst jeweils die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung.

Die Vergabestelle vergibt weitere Planungsleistungen in anderen Losen, die als separate Vergabeverfahren durchgeführt werden. EU-weit sind dies die Tragwerksplanung und Bauphysik sowie die Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär und Gebäudeautomation (TGA-HLS).

Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept Qualität der zu erwartede Leistung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Berufserfahrung des Projektleiters (W/m/d) / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Referenzen Projektleitung (w/m/d) / Gewichtung: 15
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst mit Zuschlagserteilung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 jeweils die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI (Beauftragungsstufe 1), anschließend bei Weiterbeauftragung(en) im Wege der Vertragserweiterung die Leistungsphasen 5 bis 8 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI (Beauftragungsstufe 2) sowie Leistungsphase 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI (Beauftragungsstufe 3). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung weiterer Beauftragungsstufen nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.

Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 086-265495
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: SGT23-65-3-12
Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Erweiterung städt. Gymnasium G9 - TGA-Elektro

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: IBK Ing.Büo Kitzig, Inhaber: Robert Kitzig-Elbracht
Postanschrift: Dompfaffenstraße 12
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 104 752.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 128 483.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.

2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.

3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.

4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal.

5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.

6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.

7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.

8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen.

9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. Die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge zurückgewiesen hat.

Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2023

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