Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach §108GWB über Leistungen im ÖPNV mit Bussen/Straßenbahnen auf dem Gebiet der Stadt Krefeld und ausbrechenden Linien als Gesamtleistung

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Krefeld, vertreten durch den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, dieser wiederum vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach Art. 2 c) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Postanschrift: Von-der-Leyen-Platz 1
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47792
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): siehe I.3
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krefeld.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.krefeld.de/
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Postanschrift: Augustastraße 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Tobias Randzio
E-Mail:
Telefon: +49 20915840-324
Fax: +49 2091584123-324
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vrr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.krefeld.de/
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach §108GWB über Leistungen im ÖPNV mit Bussen/Straßenbahnen auf dem Gebiet der Stadt Krefeld und ausbrechenden Linien als Gesamtleistung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Straßenbahnverkehr
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
NUTS-Code: DEA1E Viersen
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Hauptort der Ausführung:

Stadt Krefeld; ausbrechende Verkehre führen zudem in die Gebiete der Stadt Duisburg, des Rhein-Kreises Neuss

sowie in den Kreis Viersen und Wesel.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Krefeld ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW Aufgabenträgerin für den

ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt für den Zeitraum

vom 01.01.2025 bis 30.06.2047 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über

öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007, der entsprechend § 8a Abs. 2 Satz

1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt wird (vgl.

EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Der

öDA umfasst überwiegend Leistungen im Straßenbahnverkehr. Die Verlängerung der Laufzeit ist begründet,

um für Unmittelbar nach der öDA-Erteilung anstehende Investitionen eine angemessene Amortisation zu

gewährleisten.

Die Inhousevergabe an die SWK MOBIL GmbH (Betreiber) als städtisches Verkehrsunternehmen erfolgt als

Gesamtleistung gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst 4,97 Mio. Nutzwagen-km im Busverkehr und 2,22

Mio. Nutzwagen-km im Straßenbahnverkehr. Hinzu kommen alternative Bedienungsformen.

Der Betreiber wird mit der Verwaltung und Erbringung der Verkehrsdienste nach Maßgabe des zu

vergebenden öDA betraut. Hierzu gehören neben der Durchführung der Fahrleistungen auch die Vorhaltung

von Betriebsmitteln, der Betrieb der Infrastruktur, der Vertrieb unter Anwendung des VRR-Tarifs und die

Kundenbetreuung.

Die Anforderungen an die Verkehre und weitere Einzelheiten der Leistungserbringung sind in dem

Nahverkehrsplan der Stadt Krefeld (NVP) und dem ergänzenden Dokument "Anforderungen an die

Leistungserbringung" in der jeweils geltenden Fassung enthalten. Die aktuellen Fassungen sind unter https://

www.krefeld.de/de/stadtplanung/nahverkehrsplan-krefeld/ abrufbar.

Während der Laufzeit des öDA können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität

und der sonstigen Bedienungsstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, sich

ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen

Fällen kann die Stadt Krefeld eine entsprechende Anpassung des öDA verlangen. Die Modalitäten der

Anpassung regelt der öDA.

Die Ausgleichsleistungen erfolgen unter Einhaltung des VRR-Finanzierungssystems und auf der Grundlage

des Einnahmenaufteilungsverfahrens in ihrer jeweils gültigen Fassung (derzeit "Richtlinie zur Finanzierung des

ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr" [Finanzierungsrichtlinie]; diese ist- einsehbar unter https://www.vrr.de/

fileadmin/user_upload/pdf/der_vrr/satzungen_richtlinien/finanzierungsrichtlinie_stand_2017.pdf).

Die Stadt Krefeld beabsichtigt die Vergabe eines ausschließlichen Rechtes im Sinne von Art. 2 lit. f) VO (EG)

Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG zum Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öDA

sind. Ausgeschlossen werden sollen dadurch lediglich neu beantragte, wegen ihrer Verkehrsfunktion oder

ihrer räumlichen und zeitlichen Lage gleichartige Verkehrsleistungen, die das Fahrgastpotential der Linien,

die Gegenstand des öDA sind, nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Weitere Einzelheiten regelt im Fall der

Erteilung der öDA.

Der interne Betreiber darf Leistungen an einen oder mehrere Unterauftragnehmer unter Beachtung des Gebots

der überwiegenden Selbsterbringung gemäß Art. 5 Abs. 2 lit e) VO (EG) Nr. 1370/2007 vergeben.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/01/2025
Laufzeit in Monaten: 270

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Artikel 5 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 1370/2007)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

A. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der vorliegenden Direktvergabe entgegen der

Angabe unter Abschnitt IV.1) um eine Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 iVm. § 108 GWB

handelt. Soweit dort als Verfahrensart „Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5 Abs. 2)" angegeben

ist, erfolgte dies nur, weil die Angabe der Verfahrensart „Inhousevergabe" o.ä. technisch nicht möglich war.

B. Hinweis für eigenwirtschaftliche Anträge:

Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche

Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu

stellen. Diese Frist wird durch diese Vorabbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe

umfassten Linienverkehre ausgelöst. Der Betrieb ist zu dem in Abschnitt II.2.7) genannten Betriebsbeginn

aufzunehmen. Eigenwirtschaftliche Anträge haben nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG die unter Abschnitt II.2.4)

i.V.m. mit dem „Ergänzenden Dokument“ beschriebenen Anforderungen zu erfüllen und können sich nur auf

die hiernach festgelegte Gesamtleistung beziehen. Ein hiervon wesentlich abweichender eigenwirtschaftlicher

Antrag ist nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zu versagen. Es wird ausdrücklich darauf

hingewiesen, dass die Erbringung des Stadtverkehrs Krefeld bislang nicht kostendeckend möglich war, sodass

die Verkehrsdienste aus Sicht der zuständigen Behörde (Abschnitt I.1) wegen fehlender Kostendeckung

nicht dauerhaft eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Außerdem wird in diesem Zusammenhang

darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der

Glaubhaftmachung des dauerhaften eigenwirtschaftlichen Betriebs auch die verbindliche Zusicherung

derjenigen Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG voraussetzt, die sich aus dem Nahverkehrsplan der Stadt

Krefeld und dem ergänzenden Dokument ergeben.

Der öDA soll gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 nach Ablauf eines Jahres vergeben werden.

C. Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Rechtsbehelfe und Nachprüfungsanträge können bei folgender Stelle eingereicht werden: Vergabekammer

Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, E-Mail: VKRheinland@bezregkoeln.

nrw.de , Tel.: +49 221 147-3055, Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/

vergabekammer-rheinland.

Die Fristen für die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus den §§ 135 und 160 GWB.

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/07/2023

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