Umbau Busbetriebshof Nord – 2. Bauabschnitt - Generalplaner
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Scheidtweilerstr. 38
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/5473619
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvb.koeln
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Busbetriebshof Nord – 2. Bauabschnitt - Generalplaner
Generalplanung - Umbau Busbetriebshof Nord – 2. Bauabschnitt
50735 Köln
Zu den zentralen Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zählen aktuell der Ausbau des Angebotes bei gleichzeitiger Dekarbonisierung der Verkehrsleistungen. Die Elektrifizierung der Busflotten trägt maßgeblich zur Reduzierung der Emissionsbelastungen des Verkehrssektors bei. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG betreibt den ÖPNV im Kölner Stadtgebiet mit u.a. über 40 Buslinien und insgesamt ca. 300 eigenen Bussen. Die Abstellung und Instandhaltung eines Großteils der Busflotte erfolgt auf dem Betriebshof Nord, Friedrich-Karl-Straße in Köln Riehl (kurz: Btf Nord).
Bis 2030 sollen auf dem Betriebshof Nord zu den bereits vorhandenen rd. 62 Elektrobussen (1. Baustufe) die gesamte Busflotte auf Elektrobusse umgestellt und durch Übernachtladung (sog. Overnight Charging) elektrisch versorgt werden (Endzustand). Bei den Elektrobussen handelt es sich hauptsächlich um Gelenkbusse, wenige Solobusse und keine Doppelgelenkbusse. Hierzu soll die entsprechende Ladeinfrastruktur (u. a. mit Transformatoren und Ladestationen) auf dem Betriebshof Nord errichtet werden (2. Baustufe).
Weiterhin soll das vorhandene Fahrdienstgebäude aufgrund der wachsenden Personalkapazitäten und Anforderungen ertüchtigt bzw. erweitert werden. Zusätzliche Lagerflächen für die Werkstatt müssen erschlossen werden, wofür voraussichtlich
der Bau einer weiteren Lagerhalle erforderlich wird.
Der erste schon bestehende Bauabschnitt besteht aus drei Gebäuden mit jeweils einer freistehenden Dach- bzw. Deckenkonstruktion (Carport 1 – 3), der Trafostation und der Ladestation, die aus den Gleichrichtern und den Ladehauben bestehen (Anlage 02). Das Carport 3 wird bis Herbst 2023 nachträglich um fünf Stellplätze erweitert. Hinzu kommen an
der Schnittstelle der Einspeisung der RheinEnergie (RE) eine Übergabestation sowie Anlagen der Entwässerung.
Im Zuge des 1. Bauabschnitts wurden bereits diverse Vorsorgemaßnahmen für den 2. Bauabschnitt geplant und ausgeführt.
Folgende Stellplatzaufteilung wurde in der 1. Baustufe ausgeführt:
- Carport 1: 24 Stellplätze
- Carport 2: 23 Stellplätze
- Carport 3: 11 Stellplätze
Entlang der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze befinden sich aus einem
Pilotprojekt neun weitere Ladesäulen.
Der AN hat im Rahmen der Planung des Bauablaufs zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Realisierung der 2. Baustufe die Lade- und Stellplätze aus der 1. Baustufe und die neun Ladesäulen aus dem Pilotprojekt ständig in Betrieb und anfahrbar bleiben müssen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gesamtprojekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wird und Voraussetzung der Förderung die termingerechte Umsetzung des Projektes ist.
Für die 2. Baustufe sind durch den AN für eine maximal mögliche Stellplatzanzahl unter Berücksichtigung der aktuell vorliegenden Vorgaben und Bedingungen auf dem Betriebshof planerisch mögliche Abstellszenarien dahingehend zu untersuchen, welche Fahrzeugabstellung unter Beachtung der betrieblichen und brandschutztechnischen Randbedingungen die sinnvollste ist. Eine Kombination aus Schräg- und Blockaufstellung ist grundsätzlich möglich. Hierbei ist zu beachten, dass maximal 25 Elektrobusse in einem Block (Brandabschnitt) stehen dürfen. Die Aufstellung der Fahrzeuge kann in verschieden Abstellblocks unterschiedlich sein.
Die AG stellt sich für die 2. Baustufe grundsätzlich vor, anstelle der Carportlösung die
Stellplätze der Elektrobusse mit einer Tragkonstruktion für die Ladevorrichtungen (sog.
Traversenlösung) auszustatten.
Durch den AN ist anhand einer Variantenbetrachtung zu untersuchen, ob unter technischwirtschaftlichen Gesichtspunkten analog der 1. Baustufe eine Dach-/Deckenkonstruktion (sog. Carportlösung) sinnvoller ist. Im Zuge dessen ist auch die Variante zu betrachten, die Ladeinfrastruktur (Gleichrichter, Transformatoren usw.) auf der Dach-/Deckenkonstruktion unterzubringen.
Für die technisch-wirtschaftliche Variantenbetrachtung werden Angaben zu Kosten (Fix- und Betriebskosten) sowie Nachhaltigkeit erwartet und es ist der AG mit ausreichend zeitlichem Vorlauf für die störungsfreie Planung eine Empfehlung über die sinnvollere Lösung abzugeben.
Die im Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Leistungen werden in mehreren Stufen abgerufen. Die AG überträgt dem AN mit Unterzeichnung dieses Vertrages alle Leistungen gemäß Stufe 1 des Leistungsverzeichnisses.
Der AG steht es frei, den AN mit den weiteren Stufen 2 bis 4 oder mit entsprechenden (Teil-)Leistungen daraus zu beauftragen. Die weitere Beauftragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung der AG.
Stufe 1: Planung (Lph. 1-3) des gesamten Betriebshofes im Endzustand (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung)
Stufe 2: Genehmigungsplanung (Lph. 4) des gesamten Betriebshofes im Endzustand
Stufe 3: Bauvorbereitung (Lph. 5 - 7) des gesamten Betriebshofes im Endzustand (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe)
Stufe 4: Bauausführung und Objektbetreuung (Lph. 8 - 9) des gesamten Betriebshofes im Endzustand.
Die im Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Leistungen werden in mehreren Stufen abgerufen. Die AG überträgt dem AN mit Unterzeichnung dieses Vertrages alle Leistungen gemäß Stufe 1 des Leistungsverzeichnisses.
Der AG steht es frei, den AN mit den weiteren Stufen 2 bis 4 oder mit entsprechenden (Teil-)Leistungen daraus zu beauftragen. Die weitere Beauftragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung der AG.
Stufe 1: Planung (Lph. 1-3) des gesamten Betriebshofes im Endzustand (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung)
Stufe 2: Genehmigungsplanung (Lph. 4) des gesamten Betriebshofes im Endzustand
Stufe 3: Bauvorbereitung (Lph. 5 - 7) des gesamten Betriebshofes im Endzustand (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe)
Stufe 4: Bauausführung und Objektbetreuung (Lph. 8 - 9) des gesamten Betriebshofes im Endzustand.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung darüber, dass Ausschlusskriterien gem. § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen
Anlage A3 - Angaben Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz) Anlage A3 - Angaben Durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen
In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz (Gesamtumsatz) von 1.Mio € erreicht worden sein.
In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von 300 TEUR € im Bereich Objektplanung-Gebäude , 200 TEUR€ Objektplanung Verkehrsanlagen und 200 TEUR € im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung erreicht worden sein.
A3 - Angaben Durchschnittliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre.
Eigenerklärung (Bitte selbst erstellen) - Angaben der vorgesehenen Technischen Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Studien und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte.
A-3 Eigenerklärung - Vergleichbare Referenzen Eigenerklärung/Darstellung (selbst zu erstellen) eines Qualitätsmanagementsystems
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss - inklusive Inhaber/Geschäftsführer - durchschnittlich mindestens 20 Beschäftigte in den letzten 3 Jahren beschäftigt haben.
Es sind mindestens 5 technische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu benennen. Erklärung, dass die aufgeführten Personen für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
Nachweis durch Bescheinigung bezüglich der Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur für:
Projektleiter, Objektplaner Gebäude, Planer Verkehrsanlagen, TGA-Planer Es sind mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre vorzulegen, deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen der zur vergebenden Planungs-oder Beratungsleistung vergleichbar sind also diesem nach Art und Umfang/Größe nachkommen. Die Leistungen sind jedenfalls vergleichbar, wenn es sich mind. um Generalplanungsleistungen aus den Leistungsphasen 1-8, von denen pro Referenz mindestens 4 Phasen beinhaltet sein müssen, für Bauvorhaben mit Baukosten (KG 200-600, DIN 276) über 10 Mio. € (brutto) handelt. Mindestens ein Bauvorhaben hiervon muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Hinweise: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8 außerhalb der in § 46 Abs. 3, Nr. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - Deckungssumme mind. 3 Mio. € für Personenschäden und 3 Mio. € für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Wenn sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und/oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Drittunternehmen) stützen will, sind die Nachweise zur technischen bzw. wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft;
2. Die unter Ziff. III genannten Unterlagen für die Eignungsprüfung sind grds. mit dem Angebot des Bieters vorzulegen. Ob und inwiefern der Auftraggeber zur Nachforderung von Unterlagen und/oder Angaben in den Unterlagen berechtigt ist, wird den Bietern in der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt;
3. Die Verdingungsunterlagen sind unter folgender Internetadresse anzufordern: http://www.subreport.de/E51741541. Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport, wenden Sie sich bitte an Herrn Felix Hinske,Tel. +49221/9857838.
4. Das Angebot inkl. aller relevanten Anlagen/Nachweise sind unter http://www.subreport.de/ E51741541 auf das Portal hochzuladen. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Angebote sind nur bis zum Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein.
5. Rückfragen bzw. Bieterfragen sind nur über das Portal subreport unter http://www.subreport.de/E51741541 zu stellen.
6. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Rücksprache in Ausnahmefällen gestattet.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-1472889
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.