Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Sanierung der aufgefundenen Kontaminationen östlich des Hochtraktes
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59759
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport-elvis.de/E95824312
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Sanierung der aufgefundenen Kontaminationen östlich des Hochtraktes
Es handelt sich um ergänzende Bodensanierungsmaßnahmen südöstlich des Rathaushochtraktes.
Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Das zwischen 1965 und 1968 erbaute ehemalige Rathaus der Stadt Neheim-Hüsten, seit dem Zusammenschluss der Gemeinden nun Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg, wird saniert. Der Flachtrakt des Verwaltungsgebäudes wird vollständig zurück gebaut. Der achtgeschossige Büroturm (Hochtrakt) wird bis auf den Rohbau (Stahlbetonskelett) entkernt und saniert. Der Hochtrakt wird anschließend umgebaut und neugestaltet. Der Flachtrakt wird neu errichtet. Für diese Arbeiten ist die Erstellung von Baugruben zum Rückbau des Flachtrakts einschließlich seiner Fundamente und zur Sanierung des Hochtrakts im Bereich von Unter- und Tiefgeschoss bis zur Oberkante der Fundamente erforderlich. Aufgrund der industriellen Vornutzung des Geländes, sind dazu umfangreiche Bodensanierungsarbeiten erforderlich.
Die Sanierungsbaugrube um den Rathaushochtrakt muss nun aus Gründen des Grundwasser- und Gewässerschutzes der südlich angrenzenden Ruhr erweitert werden. Anschließend erfolgt die Wiederverfüllung der Baugrube mit geeignetem Boden.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Die beschriebenen ergänzenden Bodensanierungsmaßnahmen südöstlich des Rathaushochtraktes können nicht technisch und wirtschaftlich sinnvoll an eine andere Firma als die bereits im Rahmen der Altlastensanierung beauftragte Linkamp GmbH vergeben werden. Die Bodensanierungsarbeiten im Bereich des Rathaushochtraktes müssen in südöstlicher Richtung der beauftragten Erstellung der Sanierungsbaugrube um den Rathaushochtrakt aus Gründen des Grundwasser- und Gewässerschutzes der südlich angrenzenden Ruhr in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Hochsauerlandkreises erweitert werden. Anschließend erfolgt die Wiederverfüllung der Baugrube mit geeignetem Boden. Für diese jetzt zu beauftragenden Arbeiten sind außerdem Wasserhaltungsarbeiten und die Mitnutzung der vorhandenen Grundwasserreinigungsanlage erforderlich. Es handelt sich somit um die gleichen Arbeiten, die bereits an die Firma Linkamp beauftragt wurden. Sie grenzen räumlich unmittelbar an den beauftragten Arbeitsbereich an. Aufgrund der Anforderungen an die Baulogistik und die erforderliche Weiterführung der Rohbauarbeiten um den Hochtrakt sind diese Arbeiten in die bereits an Fa. Linkamp beauftragten Arbeiten zu integrieren und können nicht nacheinander ausgeführt werden. Vorhandene Baustelleneinrichtungsflächen und insbesondere Lagerflächen zur Lagerung von Bodenaushub für den Zeitraum zwischen Aushub und Entsorgung (aufgrund der erforderlichen chemischen Analytik bis zu sechs Wochen) müssen für beide Arbeitsbereiche gleichermaßen genutzt werden. Neben der Gleichheit der Arbeiten bestehen somit räumliche und zeitliche Überschneidungen. Die Beauftragung einer zweiten Firma würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen, in der Folge eine Verlängerung der Bauzeit und höhere Gesamtkosten verursachen und somit weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll ausführbar sein.
Damit liegen technische Gründe für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 3b) VOB/A vor. Die Entscheidung steht im Einklang mit Art. 32 der RL 2014/24/EU.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Völlinghauser Sraße 39-41
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.linkamp-abbbruch.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland