Empfangsdienste für das Berufsförderungswerk Oberhausen Referenznummer der Bekanntmachung: keines
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bebelstraße 56
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46049
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4024184267
Fax: +49 4052596909
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Willhoop 7
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22453
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4024184267
Fax: +49 4052596909
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Empfangsdienste für das Berufsförderungswerk Oberhausen
Empfangsdienste für das Berufsförderungswerk Oberhausen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Empfangsdienste für das Berufsförderungswerk Oberhausen in Tages- und Nachtschicht, je ein Mitarbeiter für ca. 100 Stunden/Woche, zusätzlich Urlaubs- und Krankenvertretung für Eigenkräfte.
Der Empfang des AG ist kalendertäglich 24 Stunden/Tag besetzt. Der AN übernimmt alle nicht vom Personal des AG abgedeckten Zeiten. Wochentags sind folgende überlappende Doppelbesetzungen durch den AN zu gewährleisten:
Mo – Fr: 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
An allen Wochentagen in einfacher Besetzung sind weiterhin die Nachtdienste zu gewährleisten:
Mo – So: 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Die Doppelbesetzungen werden an Wochenfeiertagen und Ferientagen ausgesetzt.
Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sollte es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres von einer der Parteien gekündigt werden.
Spätestens mit Ablauf des Jahres 2030 endet der Vertrag, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf, automatisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, Formblatt 124 LD.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen, Formblatt 124 LD.
Entweder Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe
Mindestdeckungssumme von
- 5.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden
- 200.000,00 € für Vermögensschäden
pro Schadensfall, oder Erklärung, für den Fall der Zuschlagserteilung eine solche mit den genannten Konditionen abzuschließen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln,
Schlüsselkarten oder vergleichbarer Systeme für Gebäudeschließanlagen beinhalten.
Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen, Formblatt 124 LD.
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen, vorläufig durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die Vergabeplattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211473185
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.