11301 - Lieferung und Installation von digitaler Präsentationstechnik für Schulen des Kreises Güters Referenznummer der Bekanntmachung: 1.3-23-J-11301
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herzebrocker Str. 140
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5241-851947
Fax: +49 5241-851974
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
11301 - Lieferung und Installation von digitaler Präsentationstechnik für Schulen des Kreises Güters
Der Kreis Gütersloh beabsichtigt im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt einige Schulen mit digitaler Präsentationstechnik auszustatten. Verschiedene Räume der Schulen sollen mit Deckenbeamern, Kurzdistanzbeamern und Ultrakurzdistanzbeamern ausgestattet werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung der genannten Hardwarekomponenten inkl. Halterung und Garantie- und Vor-Ort-Service, Installations- und Montagepauschale, soweit dies gefordert ist. Bei allen Komponenten handelt es sich um Neuware. Des Weiteren werden Monteurstunden abgefragt, welche im Einzelfall durch eine autorisierte Ansprechperson der jeweiligen Schule abgerufen werden. Hierbei handelt es sich um Montagearbeiten (Hardware, Kabelkanal etc.), welche nicht durch die anderen Positionen abgedeckt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113607
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.