Winterwartung & Verkehrsflächenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000179
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ostmerheimer Str. 555
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
E-Mail:
Telefon: +49 221/221-22955
Fax: +49 221/22122783
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.steb-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterwartung & Verkehrsflächenreinigung
Rahmenvertrag zur Winterwartung & Verkehrsflächenreinigung im Stadtgebiet Köln.
Verkehrsflächenreinigung Winterwartung OMS
Rahmenvertrag zur Winterwartung & Verkehrsflächenreinigung im Stadtgebiet Köln am Standort Ostmerheimer Str. 555, Köln
3malige Möglichkeit der Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Verkehrsflächenreinigung Winterwartung GKW
Rahmenvertrag zur Winterwartung & Verkehrsflächenreinigung am Großklärwerk in Köln Stammheim
3malige Möglichkeit der Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Verkehrsflächenreinigung Winterwartung Bezirk A
Rahmenvertrag zur Winterwartung & Verkehrsflächenreinigung im Stadtgebiet Köln, Bezirk A (Stadtbezirke Chorweiler (inkl. Kläranlage Langel), Nippes, Ehrenfeld, sowie Altstadt-Nord+Süd, Neustadt-Nord+Süd des Stadtbezirk Innenstadt)
3malige Möglichkeit der Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Verkehrsflächenreinigung Winterwartung Bezirk B
Rahmenvertrag zur Winterwartung & Verkehrsflächenreinigung im Stadtgebiet Köln, Bezirk B (Stadtbezirke Lindenthal und Rodenkirchen (inkl. der Kläranlagen Weiden und Rodenkirchen)
3malige Möglichkeit der Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Verkehrsflächenreinigung Winterwartung Bezirk C
Rahmenvertrag zur Winterwartung & Verkehrsflächenreinigung im Stadtgebiet Köln, Bezirk C (Stadtbezirke Mülheim (ohne Großklärwerk Stammheim), Kalk (ohne Verwaltungs-/Betriebsgelände Ostmerheimer Str.) und Porz (inkl. Kläranlage Wahn) und Stadtteil Deutz)
3malige Möglichkeit der Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer hat alle einschlägigen gesetzlichen, öffentlich- rechtlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Normen, Richtlinien, technischen Vorschriften, Herstellervorgaben, anerkannten Regeln der Technik sowie relevanten Regelwerke des Auftraggebers ( z.B. Hausordnungen / Betriebsordnungen etc .), die für die sorgfältige und fachgerechte Erfüllung der Leistungen notwendig und sinnvoll sind, zu identifizieren und einzuhalten.
- Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass keinerlei Rückstände bezüglich Steuerzahlungen bestehen, in Kopie.
- Gültige Bescheinigung des zuständigen (kommunalen) Steueramtes, aus der hervorgeht, dass keinerlei Rückstände bezüglich Steuern und Abgaben bestehen, in Kopie.
- Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, aus der hervorgeht, dass Beschäftigte dort versichert sind und keinerlei Beitragsrückstände bestehen, in Kopie.
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre oder ab dem Gründungsdatum, sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre besteht.
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein, eine Arbeitserlaubnis sowie eine Ausbildung oder Qualifikation der zugewiesenen Tätigkeit entsprechend haben und unterwiesen bzw. eingewiesen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ,wickeln ihre Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe in digitaler Form ab. Die entsprechenden Unterlagen stehen Ihnen auf einer Vergabeplattform im Internet zur Verfügung. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der StEB Köln, AöR: http://www.steb-koeln.de/unternehmen/ausschreibungen/oeffentliche-ausschreibungen-der-steb.jsp
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristenregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Siehe § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Erhebt ein Bieter eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB und erhält er daraufhin eine Mitteilung der StEB Köln, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, so kann der betroffene Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland stellen.
Siehe§ 160 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 135 Abs. 2 GWB:
Will ein Bieter die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Wege eines Nachprüfungsverfahrens beantragen, gilt folgendes:
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die StEB Köln über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Haben die StEB Köln die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/