Bundesstadt Bonn, Hardtbergbad, Planungsleistungen TGA §55 HOAI Leistungsphasen 4-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228772600
Fax: +49 228779619666
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, Hardtbergbad, Planungsleistungen TGA §55 HOAI Leistungsphasen 4-9
Planungsleistungen für Technische Ausrüstung nach §55 HOAI Grundsanierung eines Kombibades
Hardtbergbad (Baujahr 1967,1982 ) mit Erweiterung um die Module
Kleinkindbereich, Kursbecken mit Hubboden. Gastronomie, Ganzjahresrutsche
Hardtbergbad In der Dehlen 6 53125 Bonn
Der Schwerpunkt liegt auf der energetischen Sanierung und Optimierung der Betriebskosten und Betriebsabläufe. Die Leistungsphase 3 ist vollständig abgeschlossen. Die Planung soll vom Auftragnehmer vom Bauantrag bis zur Fertigstellung fortgeführt werden.
Das Projekt ist das BIM-Pilotprojekt der Stadt Bonn. Das geprüfte Modell liegt in IFC und nativ vor (RVT). Ebenso liegen alle Planungen und Berechnungen digital als PDF und DWG vor und werden zur Verfügung gestellt. Planung und Realisierung des Projektes sollen verpflichtend als openBIM - Projekt bis zur Übergabe als "As-built-model" fortgeführt werden. Betriebsrelevante Daten werden an das CAFM-System des Nutzers nach CAFM-Connect-Standard übergeben. Der Auftrag enthält Besondere Leistungen für die Einarbeitung und Übernahme des Projektes und die Erstellung einer eigenen Arbeitsgrundlage. BIM-Leistungen außerhalb der Grundleistungen werden als besondere Leistungen ausgewiesen.
Anrechenbare Kosten KG 400 13.808.800 EUR
PM-16-00099
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Nichtfortführung des Vertrages mit dem Generalplaner macht eine neue Vergabe erforderlich. Ein wesentlicher Grund der Nichtfortführung, der schon Ende 2021 durch den Generalplaner entstandene Zeitverzug, der mit dem endlichen Abschluss der LP3 2022 noch weiter verschärft wurde. Die schon damals nach (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV) begründetet Ausnahmesituation besteht fort. Es soll kein neuer Generalplaner beauftragt werden, die Planungsleistungen werden seperat vergeben. Der bisherige Subunternehmer des Generalplaners wurde als einziger Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Ende 2022 finalisierte Leistungstand der TGA-Planung hat aufgrund der BIM-Methode zu einer bereits kollisionsfreien Planung geführt, die im engen Bestand stark verschränkt ist. Die Angabe §14. Abs 4 Nr. 5 VGV wurde zusätzlich gewählt, um deutlich zu machen, dass im weiteren Verlauf des Projektes die sehr weit fortgeschrittene (über den normalerweise geforderten Stand der Lp3 hinaus) Planung der Gesamtanlage TGA genutzt und in dieser Form ausgeführt werden soll.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurbüro für Wassertechnik GmbH
Postanschrift: Nenndorfer Str. 3
Ort: Ronnenberg
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30952
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5113363363
Internet-Adresse: http://www.iwthannover.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDY1MHRSLUK
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de