SSB Freianlagen - Schlosserarbeiten BA1 u. BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: V23/60/180
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bonner Str. 100
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Timm
E-Mail:
Telefon: +49 2122906779
Fax: +49 2122906695
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SSB Freianlagen - Schlosserarbeiten BA1 u. BA2
Die Stadt Solingen plant die umfassende Sanierung des "Bergischen Nationaldenkmals" Schloss Burg a/d Wupper. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Leistungen für Metallbau- und Schlosserarbeiten in den Außenanlagen der Innenhöfen sowie auf dem Schlossplatz.
Die Gesamtmaßnahme "Sanierung Schloss Burg" wird über zwei differente Förderkulissen finanziert (Bundesförderung und Städtebauförderung), die Arbeiten werden entsprechend in zwei Bauabschnitte gegliedert:
Förderung des Bundes, BA 1: Schlosshof, Brunnenhof, Nordterrasse
Förderung des Landes, BA 2: Schlossplatz, Zweiter Rettungsweg via Nordzufahrt
Die Benennung der Gebäudeteile sowie der einzelnen Plätze und Höfe liegen einer Gebäudenomenklatur zugrunde, die auch in der vorliegenden Ausschreibung sowie in den Ausführungsunterlagen als "Bauteile" Verwendung findet.
Bauteile der Bundesförderung (BKM) mit Bauteilnummer:
Schlosshof (20) | Brunnenhof (21) | Nordterrasse (22)
Bauteile der Landesförderung (städtebaulicher Denkmalschutz, MHKBG NRW) mit Bauteilnummer:
Schlossplatz (23) | Zweiter Rettungsweg Nordzufahrt (27)
Die zu erbringenden Leistungen beinhalten zusammengefasst:
Vorleistungen
Werkplanung einschl. Statik für alle Handläufe
Werkplanung einschl. Statik für einen „Himmelspiegel“
Werkplanung einschl. Statik für einen Rosenbogen
Werkplanung einschl. Statik für die Abdeckung eines Klimagerätes
Ausstattungsgegenstände
14 Stk. Handläufe Stahlhohlraumprofil, Längen bis 6.900 mm nasslackiert, inkl. Montage linearer Einbauleuchten
5 Stk Fußabtritt-/ Abstreifroste, Schmiedeeisen L/B/H bis 2.900/400/200mm
2 Stk. Abdeckungen für Bodeneinbauleuchten
1 Stk. Himmelsspiegel ø 2.500 mm aus hochglanzpoliertem Edelstahl
1 Stk. Rosenbogen, Höhe/Durchgangsbreite 3.500/4.150mm
1 Stk. Abdeckung für ein Klimagerät
Die Umbaumaßnahme findet im laufenden Museumsbetrieb statt! Hieraus resultierende Erschwernisse und Abhängigkeiten sowie die Abstimmungen zwischen den unterschiedlichen Gewerken untereinander sind zu berücksichtigen.
Folgende Ausschreibungen werden parallel veröffentlicht:
- Freianlagen LV 01 Garten- und Landschaftsbauarbeiten für den BA 1 + 2
- Freianlagen LV 02 Metallbau- und Schlosserarbeiten für den BA 1 + 2
Für die Metallbau- und Schlosserarbeiten (LV 02) sind Vorleistungen des AN Garten- und Landschaftsbau (LV01) erforderlich. Entsprechende Leistungen sind in den Positionen beschrieben.
Die Stadt Solingen plant die umfassende Sanierung des "Bergischen Nationaldenkmals" Schloss Burg a/d Wupper. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Leistungen für Metallbau- und Schlosserarbeiten in den Außenanlagen der Innenhöfen sowie auf dem Schlossplatz.
Die Gesamtmaßnahme "Sanierung Schloss Burg" wird über zwei differente Förderkulissen finanziert (Bundesförderung und Städtebauförderung), die Arbeiten werden entsprechend in zwei Bauabschnitte gegliedert:
Förderung des Bundes, BA 1: Schlosshof, Brunnenhof, Nordterrasse
Förderung des Landes, BA 2: Schlossplatz, Zweiter Rettungsweg via Nordzufahrt
Die Benennung der Gebäudeteile sowie der einzelnen Plätze und Höfe liegen einer Gebäudenomenklatur zugrunde, die auch in der vorliegenden Ausschreibung sowie in den Ausführungsunterlagen als "Bauteile" Verwendung findet.
Bauteile der Bundesförderung (BKM) mit Bauteilnummer:
Schlosshof (20) | Brunnenhof (21) | Nordterrasse (22)
Bauteile der Landesförderung (städtebaulicher Denkmalschutz, MHKBG NRW) mit Bauteilnummer:
Schlossplatz (23) | Zweiter Rettungsweg Nordzufahrt (27)
Die zu erbringenden Leistungen beinhalten zusammengefasst:
Vorleistungen
Werkplanung einschl. Statik für alle Handläufe
Werkplanung einschl. Statik für einen „Himmelspiegel“
Werkplanung einschl. Statik für einen Rosenbogen
Werkplanung einschl. Statik für die Abdeckung eines Klimagerätes
Ausstattungsgegenstände
14 Stk. Handläufe Stahlhohlraumprofil, Längen bis 6.900 mm nasslackiert, inkl. Montage linearer Einbauleuchten
5 Stk Fußabtritt-/ Abstreifroste, Schmiedeeisen L/B/H bis 2.900/400/200mm
2 Stk. Abdeckungen für Bodeneinbauleuchten
1 Stk. Himmelsspiegel ø 2.500 mm aus hochglanzpoliertem Edelstahl
1 Stk. Rosenbogen, Höhe/Durchgangsbreite 3.500/4.150mm
1 Stk. Abdeckung für ein Klimagerät
Die Umbaumaßnahme findet im laufenden Museumsbetrieb statt! Hieraus resultierende Erschwernisse und Abhängigkeiten sowie die Abstimmungen zwischen den unterschiedlichen Gewerken untereinander sind zu berücksichtigen.
Folgende Ausschreibungen werden parallel veröffentlicht:
- Freianlagen LV 01 Garten- und Landschaftsbauarbeiten für den BA 1 + 2
- Freianlagen LV 02 Metallbau- und Schlosserarbeiten für den BA 1 + 2
Für die Metallbau- und Schlosserarbeiten (LV 02) sind Vorleistungen des AN Garten- und Landschaftsbau (LV01) erforderlich. Entsprechende Leistungen sind in den Positionen beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, mindestens 200.000 € p.a - jeweils nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 5 Jahre
durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen
Eigenerklärung nach § 123 GWB
Eigenerklärung nach § 124 GWB
Erklärung gemäß § 19 MiloG
Eigenerklärung Insolvenz
Erklärung gem. §22 LkSG - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.