Medizinische Labordienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-039-39-23

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: LWL-Klinik Paderborn
Postanschrift: Agathastraße 1
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 33098
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-591-5178
Fax: +49 251-591-5422
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-189729b1c12-5be9c5601afc675b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.lwl.org/eVergabe
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Medizinische Labordienstleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-039-39-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Medizinischen Labordienstleistungen für die LWL-Klinik Paderborn

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Hauptort der Ausführung:

Paderborn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bereitstellung von jährlich ca. 130.000 Labordienstleistungen für die LWL-Klinik Paderborn (inkl. angeschlossene LWL-Einrichtungen).

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/11/2023
Ende: 30/09/2027
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vertrag verlängert sich um weitere 24 Monate, wenn er nicht spätestens bis zum 31.03.2027 von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2029.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Mit den Angebotsunterlagen sind folgende Angaben zu tätigen:

— zum Unternehmen (Name, Straße, PLZ, Ort, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail, Rechtsform, Art der wirtschaftlichen Tätigkeit, Amtsgericht, Handelsregister-Nr., Vertretungsberechtigte Person, Geburtsname, -datum und -ort sowie Nationalität bei natürlichen Personen; ggf. Anschrift der zuständigen Niederlassung)

— zu Subunternehmen Name, Anschrift, Bezeichnung der Teilleistung, Unterschrift);

— zur Bietergemeinschaft (Name, Anschrift, Bezeichnung der Teilleistung, Unterschrift, Name desbevollmächtigten Vertreters);

— Insolvenzverfahren (Insolvenzverfahren eröffnet, befindet sich in Liquidation).

Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:

Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass

-er / sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.

-er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.

-er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.

-das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.

-er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungverfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.

-keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerbrechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegisterführen könnten.

Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Aus- schlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.

Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.

Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.

Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.

Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.

Darüber hinaus ist darzustellen, ob bestimmte Systeme oder Normen des Umweltmanagements durchgeführt werden, z. B. eine Zertifizierung nach EMAS oder DIN 14001 oder vergleichbar oder Umweltmaßnahmen wie z.B. Energiekonzepte, nachhaltige Einkaufskriterien, Abfall- und Entsorgungskonzepte, Umweltleitbilder etc.

Außerdem ist ein Qualitätsmanagementbeauftragter mit Name, Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse anzugeben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine gültige Akkreditierung nach EN ISO DIN 15189 (oder gleichwertig) vorhanden ist.

Benennung von Referenzen und Subunternehmen.

Zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 2 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind.

Für die Referenzen sind dabei Auftraggeber, ggfs. Ansprechperson*), Telefon-Nr.*), Kurzbeschreibung des Auftrages, Dauer /Länge der Zusammenarbeit zu benennen. Für die Subunternehmer sind die genaue Bezeichnung der Teilleistung, Firma, zu benennen.

*) Diese Angaben müssen aus Datenschutzgründen mit der Abgabe des Angebotes (noch) nicht gemacht werden. Auf Aufforderung des Auftraggebers sind diese Angaben

Nachzureichen.

Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Verifizierung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen.

- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)

- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5kAbsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Gemäß §65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung für soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne von § 130 Abs. 1 GWB abweichend von § 21 Abs. 6 VgV höchstens sechs Jahre betragen.

IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 25/08/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss den Auftrag gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz

NRW) ausführen.

Die Wertung der Angebote wird mit folgenden Kriterien vorgenommen :

1. Preis 80%

2. Nachhaltigkeit der Laborlogistik 20%

Die Bewertung erfolgt auf Grund einer Punktvergabe (0-100).

Dabei werden die o.g. Kriterien in dem jeweils mitgeteilten Umfang berücksichtigt. Die Gesamtbewertung wird im angegeben prozentualen Verhältnis ermittelt.

Es gilt deutsches Recht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/07/2023

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