Unterhaltsreinigung BPOLD -Frankfurt-Flughafen Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.12 - 0614/21/VV : 1
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung BPOLD -Frankfurt-Flughafen
Unterhaltsreinigung BPOLD Frankfurt Flughafen (Gebäude 587)
60532 Frankfurt am Main - Frankfurt Flughafen (Cargo City)
Los 1 - Unterhaltsreinigung mit einer zu reinigenden Bodenfläche
von ca. 4526 m² (Grundfläche ohne Berücksichtigung der
Bodenreinigungshäufigkeit) ) im Gebäude 587.
Laufzeit: 5 Jahre (01.09.2022-30.08.2027) mit der Option zur
fünfmaligen Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Unterhaltsreinigung BPOLD Frankfurt Flughafen (Gebäude 587)
Postanschrift: Boschstr. 8
Ort: Griesheim
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64347
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
60532 Frankfurt am Main - Frankfurt Flughafen (Cargo City)
Los 1 - Unterhaltsreinigung mit einer zu reinigenden Bodenfläche von ca. 4526 m² (Grundfläche ohne Berücksichtigung der Bodenreinigungshäufigkeit) im Gebäude 587. Laufzeit: 5 Jahre (01.09.2022-30.08.2027) mit der Option zur fünfmaligen Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr.
Postanschrift: Boschstr. 8
Ort: Griesheim
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64347
Land: Deutschland
Flächenerweiterung mit einer zu reinigenden Bodenfläche von ca. 908,35 m² (Grundfläche ohne Berücksichtigung der Bodenreinigungshäufigkeit) im Gebäude 584.
Vorliegend kann ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen, weil erhebliche Schwierigkeiten und ein Mehraufwand in der Koordination und Überwachung der Leistung zu erwarten wären und sich Mehrkosten für den Bedarfsträger ergeben, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen.