SiGeKo Grubenwasserleitung Harpener Bach LOS 5 Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2023_00251_OV_66
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 19
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2349104443
Fax: +49 234910794443
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
SiGeKo Grubenwasserleitung Harpener Bach LOS 5
Sicherheits - und Gesundheitsschutzkoordination
im Rahmen der Umsetzung der Baustellenverordnung für die Baumaßnahme
" Neuordnung des Gewässersystems Harpener Bach "
Stadt Bochum, Tiefbauamt Hans-Böckler-Str. 19 44777 Bochum
Für die aufgeführte Baumaßnahme liegen die Kriterien für die Gestellung eines Sicherheits - und
Gesundheitskoordinators vor . Die Stadt Bochum beabsichtigt für die Ausführungszeit dieser
Baumaßnahme ein externes Unternehmen zu beauftragen , welches einen solchen Koordinator mit den für ihn bestimmten Aufgaben stellt .
Der Koordinator hat die Aufgabe , den Bauherrn sowie alle an der Bauausführung beteiligten
Baubetriebe während ihrer Zusammenarbeit unter Berücksichtigung des Sicherheits - und
Gesundheitsschutzes in den verschiedenen Bauphasen zu unterstützen und zu beraten.
Er hat durch sein Fachwissen dazu beizutragen , das Bauvorhaben , den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Volker Schubert
Postanschrift: Denneborgsweg 2
Ort: Gelsenkirchen-Buer
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45896
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY1M62YDBM
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).