Wartung, Instandsetzung und Erneuerung von Ortsnetzstationen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-07-18/018
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 42-50
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 6221/513-2607
Fax: +49 6221/513-3330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://swhd.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung, Instandsetzung und Erneuerung von Ortsnetzstationen
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Wartung, Instandsetzung und Erneuerung der
Ortsnetzstationen für die Jahre 2024 - 2025 vergeben. Im Anschluss an die Festlaufzeit kann die
Laufzeit durch Option der SWH-N einmalig um ein weiteres Jahr, also bis 31.12.2026, verlängert
werden.
Die Anlagenteile werden vor Beginn der Arbeiten vom Anlagenverantwortlichen der SWH-N
freigeschaltet und an den Arbeitsverantwortlichen vor Ort übergeben. Die Durchführungserlaubnis
wird in schriftlicher Form erteilt.
Die Wartung und Montage muss jeweils nach Herstellervorgaben durchgeführt werden.
Für alle Arbeiten wird seitens der SWH-N zur Dokumentation ein Tablet-PC zur Verfügung gestellt.
Die Wartungsmaßnahmen erfolgen an Gebäuden, Mittelspannungsschaltfeldern inkl. der
Lasttrennschalter, Niederspannungsanlagen und Transformatoren. Im Rahmen der Wartung sind
Ölproben zu ziehen und zu analysieren. Die Mittelspannungsanlage und die Transformatoren werden
vor Beginn der Arbeiten vom Anlagenverantwortlichen freigeschaltet und geerdet. Die
Niederspannungshauptverteilung muss in Betrieb bleiben.
Darüber hinaus sind weitere Arbeiten im Zuge der Instandsetzung in den Ortsnetzstationen zu leisten.
Hierbei handelt es sich um
? Ölwanneninstandsetzung mit der Folie Sikaplan WT 6200-20C,
? Asbestsanierung nach dem BT24 Verfahren für festgebundene Asbestplatten
bis 20% Asbestanteil,
? Demontage, Ein-/Ausbau und Transportarbeiten von Transformatoren, Mittel-, sowie
Niederspannungsanlagen,
? Arbeiten unter Spannung nach DGUV-R 103-011 bis 1 kV und die
? Asbestprobenentnahme und Auswertung.
Im Rahmen der Erneuerung erfolgt die mittel- und niederspannungsseitige Montage von
Transformatoranschlusskabeln mit der Montage von Mittelspannung- und Niederspannungsendverschlüssen und die Erdung von Betriebsmitteln. Zudem sind Niederspannungsschaltfelder und
Mittelspannungsschalfelder nach Herstellervorgaben zu montieren.
Für Transformatoren sind im Rahmen der Erneuerung Dichtungen zu erneuern und neue
Durchführungen einzubauen.
69115 Heidelberg
gem. Projektbeschreibung
gem. Projektbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01.01.2027
Ablauf des Verfahrens:
Schritt 1 des Verfahrens:
Der Teilnahmeantrag ist anhand der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und als Upload auf der E-Vergabe-Plattform einzureichen. Gesonderte Unterlagen / Formblätter für den Teilnahmeantrag werden nicht zur Verfügung gestellt. Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt. Anhand der vorgenannten Unterlagen werden die eingereichten Antworten geprüft und ausgewertet. Teilnahmeanträge mit unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Bewerber ist für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seiner Angaben allein verantwortlich.
Bitte ausschließlich den Link für Teilnahmeanträge verwenden, der im Abschnitt I.3) der Bekanntmachung angegeben ist. (Nicht über die Kommunikationsschnittstelle
zusenden!)
Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) über die Vergabeplattform ist der 24.08.2023.
Schritt 2 des Verfahrens:
Erfolgreiche Bewerber erhalten die Aufforderung zur Erarbeitung der Angebote.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue und Mindestlohngesetz - LTMG) in der aktuellen Fassung Anwendung findet. Die sich daraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns(Mindestlohngesetz - MiLoG) des Bundes ab dem 1.1.2015 in der aktuellen Fassung zu beachten sind.
Wir behalten uns vor, den Zuschlag auf der Grundlage der auf gesonderte Aufforderung einzureichenden Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLY157G5LZN
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.