Dienstleistungsauftrag (Rahmenvertrag) Bewirtschaftung der Schulmensen der Stadt Neckarsulm Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000472
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktstr. 18
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bernd Waldheim
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neckarsulm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsauftrag (Rahmenvertrag) Bewirtschaftung der Schulmensen der Stadt Neckarsulm
Die geforderten Leistungen umfassen die Produktion und/oder Anlieferung von Speisen zur Versorgung der Kinder und alle damit verbundenen Dienstleistungen, die zur Versorgung mit Mittagessen erforderlich sind.
Im Leistungsumfang enthalten sind folgende Bedarfsstellen:
Amorbachschule
Grundschule
Grenchenstr. 2
74172 Neckarsulm - Amorbach
Amorbachschule mit Pestalozzischule
Gemeinschaftsschule SBBZ Lernen Amorbacher Straße 23
74172 Neckarslum-Amorbach
Grundschule Dahenfeld
Cädielienstr. 9
74172 Neckarslum-Dahenfeld
Johannes-Häußler-Schule
Grund- und Werkrealschule Karlstr. 3
74172 Neckarsulm
Neubergschule
Grundschule Berliner Str. 11
74172 Neckarsulm
Wilhelm-Maier-Schule
Gemeinschaftsschule im Schulverbund mit der Grundschule Rosenstr. 11
74172 Neckarsulm - Oberseisesheim
Hermann-Greiner-Realschule
(Interim bis voraus. 2025/26)
Steinachstr. 70
74172 Neckarsulm
Franz-Binder-Verbundschule
Voraus. ab 2024/25
Saarstr. 20
74172 Neckarsulm
Zusätzlich umfassen die geforderten Leistungen den Betrieb eines Pausenverkaufs in der
• Johannes-Häußler-Schule (bis zum Auslaufen der Sekundarstufe)
• Hermann-Greiner-Realschule im Laufe SJ 2025/2026
• Franz-Binder-Verbundschule im Laufe SJ 2024/2025
im Rahmen einer Dienstleistungskonzession.
Leistungsbeginn ist der 01.09.2023
Neckarsulm
Die geforderten Leistungen umfassen die Produktion und/oder Anlieferung von Speisen zur Versorgung der Kinder und alle damit verbundenen Dienstleistungen, die zur Versorgung mit Mittagessen erforderlich sind.
Im Leistungsumfang enthalten sind folgende Bedarfsstellen:
Amorbachschule
Grundschule
Grenchenstr. 2
74172 Neckarsulm - Amorbach
Amorbachschule mit Pestalozzischule
Gemeinschaftsschule SBBZ Lernen Amorbacher Straße 23
74172 Neckarslum-Amorbach
Grundschule Dahenfeld
Cädielienstr. 9
74172 Neckarslum-Dahenfeld
Johannes-Häußler-Schule
Grund- und Werkrealschule Karlstr. 3
74172 Neckarsulm
Neubergschule
Grundschule Berliner Str. 11
74172 Neckarsulm
Wilhelm-Maier-Schule
Gemeinschaftsschule im Schulverbund mit der Grundschule Rosenstr. 11
74172 Neckarsulm - Oberseisesheim
Hermann-Greiner-Realschule
(Interim bis voraus. 2025/26)
Steinachstr. 70
74172 Neckarsulm
Franz-Binder-Verbundschule
Voraus. ab 2024/25
Saarstr. 20
74172 Neckarsulm
Zusätzlich umfassen die geforderten Leistungen den Betrieb eines Pausenverkaufs in der
• Johannes-Häußler-Schule (bis zum Auslaufen der Sekundarstufe)
• Hermann-Greiner-Realschule im Laufe SJ 2025/2026
• Franz-Binder-Verbundschule im Laufe SJ 2024/2025
im Rahmen einer Dienstleistungskonzession.
Leistungsbeginn ist der 01.09.2023
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren - maximal bis zum 31.08.2027 - zu verlängern.
Die detaillierten Regelungen zu den Wertungskriterien finden sich in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, dort Ziff. 3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungsauftrag (Rahmenvertrag) Bewirtschaftung der Schulmensen der Stadt Neckarsulm
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragswerte werden gem. § 39 (6) VgV nicht veröffentlicht.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland