Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 für die Feuerwehr 74629 Pfedelbach Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 17
Ort: Pfedelbach
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74629
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 794160810
Fax: +49 7941608146
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 für die Feuerwehr 74629 Pfedelbach
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 auf einem Allradfahrgestell mit Beladung für die Feuerwehr 74629 Pfedelbach aufgeteilt in drei Lose.
LOS1 Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell mit zuschaltbarem Allradantrieb sowie feuerwehrtechnischem Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 gemäß Leistungsbeschreibung.
LOS 2 Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für das LF10 gemäß Leistungsbeschreibung
LOS 3 Tragkraftspritze
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung einer Tragkraftspritze PFPN gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS1 Fahrgestell und Aufbau
Ort: Giengen/Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2 Beladung
Ort: Giengen/Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 3 Tragkraftspritze
Ort: Giengen/Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.