BLB NRW Duisburg / Kalkar / von-Seydlitz-Kaserne, Neubau Unterkunftsgebäude 48 / Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten / 020-23-00159 Referenznummer der Bekanntmachung: 020-23-00159
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm Str. 12
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Vertragsmanagement
E-Mail:
Telefon: +49 203987110
Fax: +49 20398711900
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW Duisburg / Kalkar / von-Seydlitz-Kaserne, Neubau Unterkunftsgebäude 48 / Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten / 020-23-00159
Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten
Von-Seydlitz-Kaserne Kalkar, Gebäude 48 Römerstraße 22 47546 Kalkar
Fliesenarbeiten:
90 St Bauseitige Bodeneinläufe einbauen und einfliesen
110 m2 Estrich mit Dämmung für Duschen
1.972 m2 Haftbrücken
1.590 m2 Wandfliesen, Format 300 x 900 mm
435 m2 Bodenfliesen, Format 300 x 600 mm
335 m Sockel- und liegende Hohlkehlsockel
1.075 m2 Abdichtung Wände und Böden
2.120 m Dauerelastische Fugen
202 St Verfugung WC- Objekte
Betonwerksteinarbeiten:
250 m2 Betonwerksteinboden
175 m Treppenstufen
55 m Randplatten
135 m Sockelleisten
140 m Innenfensterbänke
1 Sauberlaufsystem
215 m2 Schutzabdeckungen mit Folie
1 St Grundreinigung und Ersteinpflege aller Beläge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Viktor Kampen
Postanschrift: Berliner Str. 23a
Ort: Pr. Oldendorf
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32361
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY15W2E4UD
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.