Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum der Stadt Wiesloch Referenznummer der Bekanntmachung: 2023001999
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktstr. 13
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hoffner, Andreas
E-Mail:
Telefon: +49 622284214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesloch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum der Stadt Wiesloch
Dienstleistungs- und Pachtvertrag (Rahmenvertrag) über die Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum 69168 Wiesloch zum 01.09.2023.
Die Stadt Wiesloch ist Träger des Schulzentrum. Zum Schulzentrum gehören das Ottheinrich-Gymnasium (OHG) und die Gemeinschaftsschule Esther Bejarano. Beide Schularten befinden sich auf einem Gelände (Campus). Auf dem Campus befindet sich die gemeinsame Mensa für beide Schulen.
Die Bewirtschaftung der Schulmensa umfasst die Herstellung von ca. 250 Essen täglich bei durchschnittlich 190 Verpflegungstagen pro Schuljahr sowie die Übernahme des Kioskverkaufs im Rahmen einer Konzession.
Wiesloch
Dienstleistungs- und Pachtvertrag (Rahmenvertrag) über die Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum 69168 Wiesloch zum 01.09.2023.
Die Stadt Wiesloch ist Träger des Schulzentrum. Zum Schulzentrum gehören das Ottheinrich-Gymnasium (OHG) und die Gemeinschaftsschule Esther Bejarano. Beide Schularten befinden sich auf einem Gelände (Campus). Auf dem Campus befindet sich die gemeinsame Mensa für beide Schulen.
Die Bewirtschaftung der Schulmensa umfasst die Herstellung von ca. 250 Essen täglich bei durchschnittlich 190 Verpflegungstagen pro Schuljahr sowie die Übernahme des Kioskverkaufs im Rahmen einer Konzession.
Der Verpächter hat die Option den Vertrag schriftlich spätestens 6 Monate vor Vertragsende um jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.08.2027 zu verlängern.
Gem. § 12 (2) Nr. 15 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 7 % für die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken. Für die Auswertung der Angebote erfolgt eine lineare Aufteilung der geschätzten Essenzahlen sowie der geschätzten Verpflegungstage auf die maximale Vertragslaufzeit (48 Monate), aufgeteilt in die Zeiträume bis 31.12.2023 und ab 01.01.2024. Der Gesamtbruttobetrag im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) bei Angebotsabgabe entspricht daher – aufgrund des zeitweise reduzierten Steuersatzes, je nach Regelsteuersatz - nicht dem Wertungsbetrag. Der Wertungsbetrag wird gem. den Regelungen in Ziffer 3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach Angebotsöffnung durch die Vergabestelle unter Berücksichtigung des ermäßigten Steuersatzes sowie des Regelsteuersatzes in den jeweiligen Berechnungszeiträumen nach den Mengenvorgaben unter Ziff. 3 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ermittelt. Bei Bietern, die keiner Umsatzsteuerpflicht unterliegen, entspricht der Gesamtnettobetrag dem Gesamtbruttobetrag.
Die Wertung der Unterkriterien innerhalb des Leistungskriterien von 40 % erfolgt jeweils skaliert (40 % / 30 % / 30 %). Innerhalb der 40 % Leistung ergeben die Unterkriterien aufsummiert 100 %. Die Wertung erfolgt demnach gem. Ziff. II.2.5) nach 60 % Bruttogesamtpreis und 40 % Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum der Stadt Wiesloch
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe des Auftragswerts unterbleibt gem. § 39 (6) VgV. Die Zahleneingabe € 0,01 ist aufgrund systemtechnischer Vorgaben notwendig und entspricht nicht dem Auftragswert.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Wiesloch
Land: Deutschland