Neubau Höhlenerlebniszentrum (HEZ) in der Gemeinde Engelskirchen, Tragwerksplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Engels-Platz 4
Ort: Engelskirchen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51766
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/97300293
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.engelskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Höhlenerlebniszentrum (HEZ) in der Gemeinde Engelskirchen, Tragwerksplanung
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend Planungsleistungen Tragwerksplanung für den Neubau des Höhlenerlebniszentrums (HEZ) in der Gemeinde Engelskirchen europaweit aus.
Engelskirchen
1.1 Vorhaben, Anlass und Ziel
Die entdeckte „Windloch“-Höhle im Mühlenberg bei Engelskirchen war die Jahrhundertentdeckung im Jahr 2019. Nach bisherigen Vermessungen gehört das „Windloch“ mit rund 8.500 Metern Länge zu den zehn größten Höhlen in Deutschland. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist das Windloch die längste Höhle.
Das Höhlensystem ist bisher vollständig erhalten und vom Menschen unberührt. Das „Windloch“ stellt daher für Wissenschaft und Forschung einen Wert von nationaler, wenn nicht internationaler Bedeutung dar. Aus diesem Grund wird die Höhle ausschließlich für Forschungszwecke genutzt und für die Öffentlichkeit unzugänglich bleiben.
Damit die Einzigartigkeit des „Windlochs“ der Öffentlichkeit dennoch nicht vorenthalten bleibt, plant die Gemeinde Engelskirchen mit dem Oberbergischen Kreis, dem Tourismusverband „Das Bergische“ und dem Verein Kluterthöhle die Einrichtung und den Betrieb eines Höhlen Erlebniszentrums („HEZ“) an der neuen Riesenhöhle in Engelskirchen.
Das geplante HEZ in Engelskirchen soll mehrere Funktionen unter einem Dach vereinen. Im Mittelpunkt steht die Höhlenerlebniswelt, durch welche die sensationelle Entdeckung der Windlochhöhle durch unterschiedliche digitale Angebote multimedial und virtuell erlebbar machen. So sollen die realen Bilder des Höhlensystems und seiner Besonderheiten multimedial vermittelt werden. Die virtuelle Begehung der Höhle als atmosphärische Erfahrung erfolgt mit Virtual Reality Technologie. Spielerisch kann damit die Höhle erkundet und untersucht werden. Die Individuelle Erforschung von Themenbereichen wie Höhlenentstehung, Leben in der Höhle oder Forschung und Wissenschaft wird in einer interaktiven Ausstellung ergänzt, unterstützt durch Augmented Reality Angebote.
Neben der Höhlenerlebniswelt soll das HEZ auch als Höhleninformationszentrum dienen: Über die Vielfalt der Höhlen und Karsterscheinungen in NRW können sich die Besuchenden hier informieren sowie erste Eindrücke und Informationsmaterial erhalten. Eine weitere Aufgabe übernimmt das HEZ als touristischer Informationsstandort für „Das Bergische“.
Baulich soll das HEZ nach den neuesten Standards geplant und als CO²-reduziertes, optimalerweise CO²-neutrales Gebäude, realisiert werden. Darüber hinaus wird eine Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) angestrebt.
Weitere Informationen können der Anlage 08 „Engelskirchen_HEZ_Konzept_Erlebniszentrum_19-04-22“ entnommen werden.
Ein erster Entwurf für das HEZ (Grundrisse, Raumprogramm, Kostenschätzung, Lageplan, Visualisierung und Flächen) ist als Anlagenkonvolut 09 beigefügt. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist allein der Bereich des Erlebniszentrums auf der östlichen Seite des Baches. Nur dieser Teil ist vom Fördermittelantrag umfasst. Nichtsdestotrotz soll das obsiegende Büro gastronomischen Teil in Form der Planstufe „Lageplan“ „mitdenken“ (Anbindung, etc.). Wichtig ist hierbei aus förderrechtlichen Gründen, dass diese Tätigkeiten gesondert vom eigentlichen Erlebniszentrum abgerechnet werden können. Genauere Einzelheiten werden dann im Verhandlungsverfahren bekannt gegeben.
1.2 Leistungsumfang
Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9, ggf. stufenweise Beauftragung in maximal 3 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 1 - 3, Leistungsphasen 4, 5 und Leistungsphasen 6 - 9).
Zunächst soll mit dem Zuschlag allein die erste Beauftragungsstufe (Leistungsphasen 1 – 3) beauftragt werden. Der Abruf weiterer Beauftragungsstufen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die beantragten Fördermittel für die weiteren Projektstufen bewilligt werden. Um einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn und somit den Verlust der Fördermittel zu vermeiden, ist es daher unerlässlich, dass mit der Bearbeitung weiterer Beauftragungsstufen nicht vor deren schriftlichen Abruf begonnen wird. Werden einzelne Beauftragungsstufen und/oder Leistungsphasen – ganz oder teilweise – nicht abgerufen, ergeben sich hieraus keinerlei Rechte für den späteren Auftragnehmer.
Es ist ausdrücklich erwünscht, dass die Bewerber die Örtlichkeit im Rahmen eines Orttermins besichtigen. Die Koordinierung eines entsprechenden Termins erfolgt über die Vergabeplattform.
1.3 Leistungszeit
Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 37 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken, wobei eine für eine Antragstellung im Förderprogramm (Abschluss Leistungsphase 3) voraussichtlich ein Zeitraum von ca. 12 Wochen nach Zuschlag zur Verfügung stehen wird. Die Bieter müssen daher unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich Mitte Dezember 2023) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 40 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit)
über 13 Jahre = 10 Punkte
13 Jahre = 9 Punkte
12 Jahre = 8 Punkte
11 Jahre = 7 Punkte
10 Jahre = 6 Punkte
9 Jahre = 5 Punkte
8 Jahre = 4 Punkte
7 Jahre = 3 Punkte
6 Jahre = 2 Punkte
5 Jahre = 1 Punkt
2. Berufserfahrung des verantwortlichen Projektmitarbeiters (Planungsleitung)
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit)
über 13 Jahre = 10 Punkte
13 Jahre = 9 Punkte
12 Jahre = 8 Punkte
11 Jahre = 7 Punkte
10 Jahre = 6 Punkte
9 Jahre = 5 Punkte
8 Jahre = 4 Punkte
7 Jahre = 3 Punkte
6 Jahre = 2 Punkte
5 Jahre = 1 Punkt
3. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams
(Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter)
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit)
mindestens 4 Projektmitarbeiter = 5 Punkte
mindestens 3 Projektmitarbeiter = 3 Punkte
mindestens 2 Projektmitarbeiter = 1 Punkte
unter 2 Projektmitarbeitern = 0 Punkte
4. Anzahl der eingereichten, vergleichbaren Referenzprojekte
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit und Nachweis in der Anlage „Referenzen“)
8 oder mehr Referenzen = 15 Punkte
7 Referenzen = 12 Punkte
6 Referenzen = 9 Punkte
5 Referenzen = 6 Punkte
4 Referenzen = 3 Punkte
3 Referenzen = 1 Punkte
Unter 3 Referenzen = Ausschluss
HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
• Angaben zum Umsatz (Fachbereich Tragwerksplanung) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 200.000,00 €.
• Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3.000.000,00 € sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 1.000.000,00 €
(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken)
• Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers
• Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation. Personenidentität ist zulässig.
o Die/der verantwortliche Mitarbeiter/in (Projektleitung) muss mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung aufweisen.
o Die/der verantwortliche Mitarbeiter/in (Planung) muss mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung aufweisen.
o Jede/r Projektmitarbeiter*in muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung aufweisen.
• Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für Ingenieurleistungen Tragwerksplanung (TWP).
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
o das Projekt in Bezug auf Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (TWP) mindestens die Leistungsphasen 4-8 für den Bau oder die Sanierung eines vergleichbaren Gebäudes in den letzten zehn (10) Jahren umfasst,
[Vergleichbar ist ein Öffentliches Gebäude für gesellschaftliches Leben, Bildung (neben Schulen und Hochschulen z.B. auch Kindertagesstätten, Rathäuser, öffentliche Verwaltungsgebäude, Dienstgebäude, Regierungsgebäude und Parlamente o.ä.), Kultur (z.B. Veranstaltungsgebäude, Pfarrheime, Büchereien, Bibliotheken, Museen, Theater, Konzerthäuser, o.ä.) sowie Gesundheits- und Fürsorge (z.B. Krankenhäuser, Heime (Kinderheime, Pflegeheime und Altenheime).
Nicht vergleichbar sind öffentliche Gebäude für Verkehr (z.B. Parkhäuser, Bahnhöfe, Flughäfen und Häfen), Wirtschaft und Freizeit (z.B. Schwimmbäder und Schwimmhallen, Sporthallen, Stadien, Markthallen, Messehallen, Hotels) und Religion [Sakralbauten (Kirchen, Tempel) und Friedhöfe]
o das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 1,5 Mio. € brutto (Errichtungskosten der Kostengruppen 300) beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
o der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts erbracht wird.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungs-fähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen, die den entsprechenden Nachweis zu führen hat.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
5.1
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen
• mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
• mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
• mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
• mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),
• mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und
• mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird)
als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Die Vergabeunterlagen
• mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“)
• mit der Ziffer 10 („Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - BVB TVgG NRW – Formular 513 EU“)
sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
5.2
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
5.3
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
5.4 Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes.
6.2
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Gemeinde Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Oberbergischer Kreis
i.A. Herr Uwe Kaldeich
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO
Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2211472889
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).