LEA Catering 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-044
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2931/82-2471
Fax: +49 2931/82-2824
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bra.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bra.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
LEA Catering 2023
Cateringdienstleistung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) des Landes NRW für Flüchtlinge in Bochum;
Beginn 01.12.2023, Grundlaufzeit 2 Jahre mit Verlängerungsoption bis maximal Ende 11/2027
Bezirksregierung Arnsberg - Landeserstaufnahmeeinrichtung Gersteinring 50 44791 Bochum
Cateringdienstleistung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) des Landes NRW für Flüchtlinge in Bochum;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEY151595BQ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-1691
Fax: +49 251/411-2165
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.