DNA-Profile (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-11V-20-LKA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Taubenheimstraße 85
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
DNA-Profile (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von molekulargenetisch-analytische Leistungen - Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen.
Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von molekulargenetisch-analytische Leistungen - Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen.
Hierbei sind von Mundhöhlenabstrichen nach neuestem wissenschaftlichen Kenntnisstand, unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) aus 17 DAD-Merkmalsystemen der bundesdeutschen DNA-Analyse-Datei zu erstellen.
Ausgehend vom Probenaufkommen der vergangenen Jahre wird mit einem jährlichen Auftragsvolumen von ca. 7.000 Mundhöhlenabstrichen gerechnet, die von allen Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg oder in deren Auftrag von anderen Stellen nach § 81 g oder § 81 h StPO erhoben werden. Hinzu kommen etwa 700 Mundhöhlenabstriche pro Jahr im Rahmen der Mitarbeiterdatenbank-DNA Polizei (MADB-Pol).
Aufgrund von nicht vorhersehbarer Kriminalitätsentwicklungen und Rechtsänderungen könnte das Probenaufkommen und damit der Umfang der zu vergebenden Analysenaufträge größeren, nicht beeinflussbaren, Schwankungen unterliegen. Daher kann kein bestimmtes Probenaufkommen als Mindestabnahmemenge garantiert werden. Als Höchstabnahmemenge wird ein Probenaufkommen pro Jahr von 10.000 Mundhöhlenabstrichen festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DNA-Profile (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen
Postanschrift: Anzinger Str. 7a
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYH6Y
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html