Elektronische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VZ-440.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Spitalstr. 25
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH, Bau- und Betriebsorganisation
E-Mail:
Telefon: +49 7621/4168076
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinloe.de/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronische Anlagen
Bauleistungen der technischen Gebäudeausstattung - hier: Elektronische Anlagen - zum Neubau des Zentralklinikums Lörrach und der Versorgungszentrale auf dem Campus Zentralklinikum Lörrach, inkl. anteiliger Planungsleistungen für einen wirtschaftlichen und störungsfreien Bauablauf (Bauablaufkonzept) sowie für innovative Vorschläge zu wirtschaftlicheren/funktionsgerechteren Ausführungsalternativen (Ausführungskonzept)
Campus Zentralklinikum Lörrach (in Entwicklung: östlich an das Gewerbegebiet Entenbad anschließend - künftig:
Am Klinikum 1, 79541 Lörrach
TGA-LEISTUNG (KG400) umfasst/umfassen übergeordnet:
> Mengen nach Präsi
Über zuvor benannte Bauleistungen hinaus werden Planungsleistungen erwartet, die der Optimierung der Bauabläufe sowie der Sicherung des Risiko- und Störungsmanagements dienen und die Ausführungsarten technisch optimieren. Weitere Projektinformationen können den Vergabeunterlagen sowie der Beschreibung der Zuschlagskriterien entnommen werden. Darüber hinaus sind die wesentlichen Informationen zu den Vergabeeinheiten in der Präsentation zur Informationsveranstaltung zur Marktinformation für TGA-Gewerke enthalten, durchgeführt am 16.03.2022 und unter www.klinloe.de/neues-klinikum/ausschreibungen-bau.html abrufbar.
Die Teilnahmeanträge/Interessensbestätigungen werden lediglich auf Vollständigkeit sowie Erfüllung der Teilnahmebedingungen (vgl. Abschnitt III) auf Basis der bewerberseitig gemachten Angaben geprüft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die bieterseitigen Angaben durch Abfragen bei den benannten Referenz-Kontaktdaten sowie durch internetgestützte Recherchen stichprobenhaft zu überprüfen. Aufgrund der Auswertung der Teilnahmeanträge – mit Ausnahme einer nachweislichen Nichterfüllung der gestellten Eignungsanforderungen – erfolgt keine Eingrenzung eines Bieterkreises für die nachfolgende Angebots-/Verhandlungsphase. Alle Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht übermittelt haben und ihre Eignung nachgewiesen bzw. die benannten Mindeststandards erfüllt haben, werden durch die Vergabestelle zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert und zum ersten Verhandlungstermin eingeladen.
Die unter Ziffer II.2.7) benannte Laufzeit des Vertrages ist zunächst vorläufig und abhängig vom Verhandlungsergebnis. Die entgültige Vertragslaufzeit wird im Rahmen der Angebots-/Verhandlungsphase festgelegt. Vor der VOB-Abnahme zum Ende der Vertragslaufzeit sind ggf. vorlaufende Inbetriebnahmen bzw. Funktionstests zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektronische Anlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Originalrechnungen können nur digital im PDF-Format über das Projektkommunikationssystem beim Auftraggeber eingehen. Der Auftragnehmer erhält hierzu nach Zuschlagserteilung die entsprechenden Zugangsdaten.
Es handelt sich um ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem offenen Teilnahmewettbewerb - hier als Teilnahmewettbewerb mit Erfüllungsnachweis/-prüfung der Mindest-/Eignungsbedingungen (Stufe 1) und darauffolgender Angebots- und Verhandlungsphase mit den geeigneten Bietern (Stufe 2). In allen Verfahrensstufen wird durch die Auftraggeberin für die kosten- sowie barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie für die Bieterkommunikation im gesamten Verfahrensprozess, für die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie für die nachträglichen Informationen zur Ausschreibung die eVergabeplattform „subreport“ genutzt. Die Interessenten/Bewerber/Bieter haben hiermit jederzeit und uneingeschränkt die Möglichkeit, über die ELVIS-ID Zugang zur Kommunikationsebene sowie zu den Vergabeunterlagen zu erlangen. Für die elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Interessensbekundungen und Angeboten sind die jeweiligen Regelungen unter Ziffer 4 bis 6 des Verfahrensleitfadens zu beachten.
Auf Basis der mit dieser Bekanntmachung bekannt gemachten Informationen zum Auftrag werden im Rahmen der Verfahrensstufe 1 die interessierten Unternehmen aufgefordert, ihr Interesse zur Teilnahme am benannten Vergabeverfahren mitzuteilen (Teilnahmeanträge). Diese Interessensbekundung erfolgt anhand eines AG-seitig bereitgestellten Formulars und der mit Ziffer 4 des Verfahrensleitfadens beschriebenen Regelungen. Unternehmen, die ihr Interesse nicht auf diese Weise bekundet haben, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Alle Unternehmen, die auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung hin einen Teilnahmeantrag übermittelt haben und die die Mindest-/Eignungsbedingungen erfüllen, werden sodann zur Angebots-/Verhandlungsphase eingeladen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
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E-Mail:
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannten Auftraggeberin zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer die Auftraggeberin über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zum/r Teilnahmeantrag/Interessensbekundung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf des/r Teilnahmeantrag/Interessensbekundung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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