Gebäudeplanung + optional Freianlagenplanung für die Erweiterung der Grundschule Hechingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Klotz und Partner GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 711/18744-20
Fax: +49 711/18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hechingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung + optional Freianlagenplanung für die Erweiterung der Grundschule Hechingen
Die Stadt Hechingen plant eine Erweiterung der Grundschule mit folgendem Raumprogramm:
- Zusätzlicher Bedarf an Klassenräumen: vier
- Zusätzlicher Bedarf Differenzierungsräume: zwei je ca. 33 m²
- Zusätzlicher Bedarf Ganztagesräume: drei je ca. 33 m², zwei Räume zusammenlegbar zu Klassenzimmer
- Zuzüglich Nebenräume: z.B. Lagerflächen, WC-Anlagen, usw.
- Barrierefreie Erschließung
Die Erweiterung soll innerhalb des bestehenden Grundschulgeländes realisiert werden.
Im Vorfeld des Verfahrens wurde eine Machbarkeitsstudie vom Büro Hähnig und Gemmeke Architekten erstellt. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt den Vergabeunterlagen mit bei. Die zu entwickelnde Erweiterung kann als eigenständiger Neubau (Ergebnis Machbarkeitsstudie) konzipiert werden. Alternative Lösungsansätze sind willkommen.
Zu bewerten sind die Randbedingungen des Grundstückes, bestehende Bebauung/ Baukörper, Bezüge zur Grundschule und topografische Besonderheiten.
Auf Energieeffizienz ist bei der Planung des Gebäudes zu achten, so dass Fördermittel entsprechend aktueller Programme (z.B. Bundesförderung für effiziente Gebäude- Klimafreundlicher Neubau) generiert werden können.
Hechingen
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 1 - 9 sowie optional Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, LPH 1 - 9.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Der Auftragnehmer wird mit der Anpassung der vorhandenen Freianlagen (Schulhof, angrenzende Grünbereiche) an die Neubauplanung der Schule beauftragt, sofern keine vollständige Überplanung der Freianlagen notwendig wird. Sollte sich eine vollständige Überplanung der Freianlagen ergeben, wird die Freianlagenplanung separat an einen Freianlagenplaner vergeben.
Das Büro Hähnig und Gemmeke Architekten aus Tübingen hat die Machbarkeit einer Erweiterung am Standort erstellt. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen der Verhandlungsgespräche von den ausgewählten Bietern Ideenskizzen anzufordern. Diese Leistung wird mit netto 2.500 € inkl. Nebenkosten je Bieter vergütet.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 21.06.2023 statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanung + optional Freianlagenplanung für die Erweiterung der Grundschule Hechingen
Postanschrift: Katharinenstraße 29
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 70717956-0
Fax: +49 70717956-20
Internet-Adresse: http://www.@haehnig-gemmeke.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 21.07.2021.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.