HGW23001 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von festen Brennstoffen (Holzpellets)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
HGW23001 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von festen Brennstoffen (Holzpellets)
Der Auftraggeber schreibt für den Zeitraum von 4 Jahren eine Belieferung von Holzpellets für seine Lieferstellen aus.
Die Ausschreibung umfasst sowohl die aktuellen, sich in Betrieb befindenden Anlagen, die sich in Planung befindenden Anlagen, als auch die sich in Umsetzung befindenden Anlagen.
Verschiedene Lieferstellen im Stadtgebiet Karlsruhe
Der Auftraggeber schreibt für den Zeitraum von 4 Jahren eine Belieferung von Holzpellets für seine Lieferstellen aus.
Qualitäten der Holzpellets:
1. Die Anforderungen der Zertifizierung nach ENplus sind einzuhalten. Die ausgeschriebene Qualität ist
ENplus A1 (6 mm Durchmesser) und alternativ ENplus A2 (6 mm Durchmesser).
Die Qualität ENplus A2 ist nur im absoluten Ausnahmefall und mit ausdrücklichem Bestellvermerk zu liefern. Ein Ausnahmefall ist dann gegeben, wenn eine Lieferung unabdingbar ist und die Qualiltät ENplus am Markt nicht verfügbar ist.
Die Qualitätsdefinition erfolgt gemäß ENplus Handbuch Pellets Version 3.0 und ist im Rahmen der Ausschreibung durch das ENplus-Prüfzeritfikat und den Inspektionsbericht nachzuweisen.
2. Die angebotene Pelletware muss unter Berücksichtigung der Warenströme entlang der gesamten Verarbeitungskette überdurchschnittlich transportarm und damit umwelt- und ressourcenfreundlich hergestellt worden sein. Dabei gelten maximale Entfernungsgrenzen für jeden Knotenpunkt bzw. Verarbeitungsschritt in der Prozesskette begonnen beim Holzeinschlag. Eine Transportgrenze von maximal 350 km ist einzuhalten gemäß „HVH-015/2012 – Transportgrenzen“ („Holz von hier“, https://www.holz-von-hier.eu).
3. Ein Produkt darf kein Holz als international gefährdet eingestufter Baumarten enthalten (Internationale Rote Liste nach IUCN).
Andere Qualitäten entsprechen nicht der ausgelobten Qualität und sind ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von festen Brennstoffen (Holzpellets)
Postanschrift: Englerstraße 4
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E66612625
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich
elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS
hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Die Absageschreiben nach § 134 GWB werden ebenfalls über die Vergabeplattform subreport/ELViS versendet.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).