Sanierung der Kampa-Halle in Minden - Elektroinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 251 2023 KML
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Portastr. 13
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 57180724500
Fax: +49 57180730863
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Kampa-Halle in Minden - Elektroinstallationsarbeiten
Sanierung der Kampa-Halle in Minden - Elektroinstallationsarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Minden-Lübbecke beabsichtigt die Sport- und Versammlungsstätte 'Kampa-Halle' in Minden zu sanieren. Mit der Sanierung der Kampa-Halle sollen alle Nutzungen und Funktionsbereiche wieder in Betrieb gehen.Es wird umfangreiche brandschutztechnische, bauliche und technische Maßnahmen geben, die eine Betriebssicherheit der Kampa-Halle als Sport- und Versammlungsstätte sicherstellen. Die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen betreffen verschiedene Bereiche vom KG - 2.OG.Mit dem Verfahren werden die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für die Kostengruppen KG 440 und KG 450 ausgeschrieben.Die Installationen beziehen sich u. a. auf folgende technische Leistungen:- ca. 2 Stk. Sicherheitsbeleuchtungsanlagen- ca. 3 Stk. Hauptverteilungen- ca. 15 Stk. Unterverteilungen- ca. 5 km Kabeltragsysteme- ca. 100 km Kabel- und Leitungen- ca. 18 Stk. Datennetzwerkschränke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32427
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.