STUM FS_Los57_TGA+Klimatisierung_TWB Stuttgart-Münster Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2023-0046
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Durlacher Allee 93
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enbw.com
Abschnitt II: Gegenstand
STUM FS_Los57_TGA+Klimatisierung_TWB Stuttgart-Münster
Folgende Leistungen gem. LV
- Abwasser- u. Trinkwasserinstallation
- Wärmeversorgungsanlagen (Wärmeübergabestation, Verrohrung)
- Lüftungs - und Klimaanlagen,
- Dämmungs- und Isolierarbeiten
- anlagentechnischer Brandschutz
- Inbetriebnahme
Das Los 57 besteht aus dem folgenden Leistungspaket, welches in kurzer Form dem im Anhang B beigefügten Kurz-LV aufgeführt sind. Ein detailliertes Leistungsverzeichnis wird im Zuge des Verga-beverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an alle zugelassenen Bieter versandt:
- HKLS - Arbeiten der Fuel Switch-Gebäude
Die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen umfassen folgende Arbeiten:
- Baustelleinrichtung,
- Abwasser- u. Trinkwasserinstallation
- Wärmeversorgungsanlagen (Wärmeübergabestation, Verrohrung)
- Lüftungs - und Klimaanlagen,
- Dämmungs- und Isolierarbeiten
- anlagentechnischer Brandschutz
- Inbetriebnahme der errichteten Anlagen
Details gemäß Verfahrensbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-926-8730
Fax: +49 721-926-3985
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).