Kreativleistungen (Los 1) und Leistungen der Konzeption einer Webarchitektur (Los 2) im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die SfH Referenznummer der Bekanntmachung: SfH_001_006_02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sonnenstraße 171
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Team Organisation und Finanzen - Beschaffung
E-Mail:
Telefon: +49 2311081-2220
Fax: +49 2311081-2151
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hochschulstart.de/sfh
Abschnitt II: Gegenstand
Kreativleistungen (Los 1) und Leistungen der Konzeption einer Webarchitektur (Los 2) im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die SfH
Kreativleistungen (Los 1)
und
Leistungen der Konzeption einer Webarchitektur
(Los 2)
im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die Stiftung für Hochschulzulassung
Kreativleistungen
Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) Sonnenstraße 171 44137 Dortmund
Los 1: Kreativleistungen
Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen der Beratung zur Markenführung, Erar-beitung einer Logosystematik und Erstellung eines Corporate Designs, Gestaltung des User Interfaces und redaktionelle Unterstützungsleistungen für den neuen Webauftritt der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).
Die Leistungen hat der Auftragnehmer auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung [Anlage 906_01] für die SfH zu erbringen im Zusammenhang mit der technologischen, rechtlichen und fachlichen Überarbeitung des Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung, des bisherigen Dialogorientierten Serviceverfahrens ("DoSV") zum DoSV 2.0.
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) je Los beträgt zwölf (12) Monate. Der Vertrag je Los verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) (inklusive aller Verlängerungen) je Los beträgt achtundvierzig (48) Monate.
Leistungen der Konzeption einer Webarchitektur
Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) Sonnenstraße 171 44137 Dortmund
Los 2: Leistungen der Konzeption einer Webarchitektur
Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen der Beratung im Hinblick auf die Neukonzeption ihrer Webseitenarchitektur und konzeptionelle, grafische wie redaktionelle Unterstützung der SfH für die Bereitstellung eines Internetangebots, welches alle Ziel-gruppen des SfH jeweils bedarfsgerecht mit Informationen versorgt. Das neu konzi-pierte User Experience (UX)-Konzept soll dabei die Voraussetzungen schaffen, damit anschließend alle technischen wie redaktionellen Lösungen plan- und umsetzbar werden. Es soll im Sinne der User Experience ein modernes Konzept der onlinebasierten Informationsvermittlung entstehen. Im Zentrum soll eine Customer Journey stehen, die von den jeweiligen Zielgruppen ausgeht und ihnen aus dem jeweiligen Blickwinkel die komplexen Zusammenhänge des Studienplatzvergabeverfahrens so einfach vermittelt, dass sie das Systems sicher und intuitiv bedienen können.
Die Leistungen hat der Auftragnehmer auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung [Anlage 906_02] für die SfH zu erbringen im Zusammenhang mit der technologischen, rechtlichen und fachlichen Überarbeitung des Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung, des bisherigen Dialogorientierten Serviceverfahrens ("DoSV") zum DoSV 2.0.
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) je Los beträgt zwölf (12) Monate. Der Vertrag je Los verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) (inklusive aller Verlängerungen) je Los beträgt achtundvierzig (48) Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kreativleistungen
Postanschrift: Sechtemer Straße 5
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22142355-870
Internet-Adresse: https://houseofyas.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der Konzeption einer Webarchitektur
Postanschrift: Theresienhöhe 13
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89544253-000
Fax: +49 89544253-099
Internet-Adresse: www.maibornwolff.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8DZKA
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-2735
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.