Nachrüstung von Abfallsammelbehältern der Abfallwirtschaft Rems-Murr mit zu liefernden Transpondern
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stuttgarter Str. 110
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Scherb
E-Mail:
Telefon: +49 7151501-950
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awrm.de
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 6
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Martin Adams, Frau Sarah Strehle
E-Mail:
Telefon: +49 6212999790
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.subreport.de/E5586616
Abschnitt II: Gegenstand
Nachrüstung von Abfallsammelbehältern der Abfallwirtschaft Rems-Murr mit zu liefernden Transpondern
Nachrüstung von Abfallsammelbehältern der Abfallwirtschaft Rems-Murr mit zu liefernden Transpondern
Rems-Murr-Kreis
Nachrüstung von Abfallsammelbehältern der Abfallwirtschaft Rems-Murr mit zu liefernden Transpondern in einem Umfang von ca. 410.000 Transpondern.
Die Lieferung der Transponder und Nachrüstung der Abfallsammelbehälter im vertragsgegenständlichen Gebiet beginnt frühstens am 01.01.2024 und muss bis zum 30.06.2026 zu 90 % (inklusive Datenübertragung) abgeschlossen sein. Bis zum 31.12.2026 muss die Leistung vollständig (inklusive Datenübertragung) abgeschlossen sein. Näheres hierzu regelt der Vertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate ).
Allgemeiner Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).
Spezifischer Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Gründung des Wirtschaftsteilnehmers bzw. Umsatz junger Unternehmen:
- Beachten Sie hierzu bitte die Angaben in der EEE.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen:
- Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in Block B stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Sofern Sie keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.
Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen.
Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Es sind mindestens drei unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale und/oder privat-wirtschaftliche Auftraggeber erbrachte Leistungen anzugeben [für die Nutzung der EEE siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern]:
Auftraggeber (Firma) [Empfänger], Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in EUR], Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum], Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- die erbrachten Leistungen zur Verteilung und/oder Nachbechippung von Abfallsammelbehältern müssen mindestens einem Umfang von 50% der 2-Rad- Behälter und 50% der 4 Rad-Behälter haben und
- aus den letzten 5 Jahren stammen.
Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Anzahl Behälter) mit anzugeben (wenn die EEE verwendet wird im Feld „Beschreibung“).
Die Referenzaufträge müssen bereits beendet sein.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
- Angaben zu Beschäftigtenzahl
- Eigenerklärungen gem. Vorgaben EEE und Ergänzungsformular zur Eignung
- Bitte reichen Sie mit dem Angebot eine Beschreibung der geplanten Nachbechippungskonzeption, aus der die beabsichtigte Umsetzung der Leistungen zur Nachbechippung von Behältern unter Berücksichtigung des Leistungszeitraumes bzw. der vertraglich vorgegebenen Termine hervorgeht, ein. Fügen sie Ihre Ausführungen auf max. drei DIN A4 Seiten dem Angebot bei. Die einzureichende Nachbechippungskonzeption ist ebenfalls ein Wertungskriterium (siehe Vergabeunterlagen Block A).
- Erklärung LTMG und
- Erklärung Russlandbezug
- Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder vergleichbar. Sollte der Bieter den vorbenannten Nachweis nicht erbringen können, so hat er im Rahmen der Angaben zum Nachbechippungskonzept entsprechende Ausführungen zur Qualitätssicherung in Bezug auf die Leistungsausführung zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.