Anmietung von Übertragungskapazitäten auf einem geostationären Telekommunikation-Satelliten Referenznummer der Bekanntmachung: DPT O3/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Appellhofplatz 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der DPT - Auftragsskoordination
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Postanschrift: Rothenbaumchaussee 132-134
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Postanschrift: Marlene-Dietrich-Allee 20
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Postanschrift: Kantstrasse 71-73
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Postanschrift: Neckarstrasse 230
Ort: Sturrgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Postanschrift: Funkhaus Halberg
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66100
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Übertragungskapazitäten auf einem geostationären Telekommunikation-Satelliten
Anmietung von Übertragungskapazitäten auf einem geostationären Telekommunikation-Satelliten
Anmietung von Übertragungskapazität 57,57 MHz
Zur signaltechnischen Anbindung der mobilen Produktionsmittel soll eine feste Transponderkapazität im Ku-Band auf einem geostationären Satelliten (12,5°West - 30°Ost) mit einer Bandbreite von 57,57 MHz angemietet werden. Die Ausleuchtzone des Satelliten muss bidirektionale Übertragungen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und 500 km rund um ihre Festlandsgrenzen herum erlauben.
Das Raumsegment dient der Übertragung mit ARD-eigenen oder angemieteten SNG-Fahrzeugen.
Migrationsphase: 02.04.2024 - 30.04.2024
Leistungszeitraum: 01.05.2024 - 30.04.2026
Optional wird eine Verlängerung für die Laufzeit vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 mit einer geänderten Bandbreite von 43,57 MHz angefragt
Teststellung
Der WDR wird im Rahmen der Angebotsauswertung für Los 1 und 2 eine Teststellung zur Überprüfung der Funktionen durchführen. Ziel der Teststellungen ist, die vom WDR in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Leistungsanforderungen zu verifizieren.
Gilt der Test als nicht bestanden, wird das Angebot des Bieters vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Anbieter hat eine geeignete Testkapazität (min. 12 MHz für Los 1 und 3,5 MHz für Los 2) auf dem angebotenen oder direkt vergleichbaren Transponder innerhalb von fünf Werktagen bereitzustellen.
Der WDR in Köln und der NDR in Hamburg werden in dem Testzeitraum vor Zuschlagserteilung gem. Ziffer 3.3 die Einhaltung der zugesicherten Eigenschaften überprüfen. Die Tests erfolgen werktags von 9:00 -17:00 Uhr MEZ. Für Los 1 und 2 ist jeweils ein Zeitfenster von sechs Stunden vorgesehen. Maßgeblich ist die störungsfreie Funktion der beschriebenen technischen Anwendungen, sowie die telefonische Erreichbarkeit des Network Operation Center (NOC).
Anmietung von Übertragungskapazität 3,5 MHz
Für die regionale WDR DAB+ Modulationszuführung des WDR soll eine feste Transponderkapazität mit einer Kapazität von 3,5 MHz auf dem geostationären Satelliten Astra 3B (23,5° Ost) bzw. ersatzweise auf der Position 19,2° Ost angemietet werden.
Migrationsphase:02.04.2024 - 30.04.2024
Leistungszeitraum: 01.05.2024 - 30.04.2028
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der allgemeinen Eignungsanforderungen hat der Bieter die "Anlage 08 Eignungsanforderungen Los 1,2" auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Bieter muss durch Abgabe der "Anlage 08 Eignungsanforderungen Los 1, 2" erklären, dass er als Unternehmen oder eine Person, die seinen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Tatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen ihn als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
dass er als Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist,
dass er als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
dass er als Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
dass er als Unternehmen oder eine Person, die seinen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
dass er als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirkt,
dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass er als Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden kann,
dass er als Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
dass er als Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
dass er als Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
dass er als Unternehmen nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten,
dass er als Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln,
dass für ihn als Unternehmen die Voraussetzungen von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht vorliegen,
dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern sein Unternehmen in ein vergleichbares Register eingetragen ist,
dass gegen ihn als Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister, bzw. bei ausländischen Bietern in ihrem Mitgliedstaat vergleichbar geführtem Register, vorliegt,
dass sein Unternehmen nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
In der "Anlage 08 Eignungsanforderungen Los 1, 2" sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2022 noch nicht bilanziert wurden, für die Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021) anzugeben.
Geforderter Mindeststandard
Los 1: Im für dieses Verfahren relevanten Geschäftsumfeld 5 Mio. Euro pro Jahr exkl. USt.
Los 2: Im für dieses Verfahren relevanten Geschäftsumfeld 2 Mio. Euro pro Jahr exkl. USt.
Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben.
Eigenerklärung, dass der Bieter eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich ab-schließen wird:
- Personenschäden 2.000.000,00 EUR
- Sachschäden 1.000.000,00 EUR
- allgemeine Vermögensschäden 100.000,00 EUR
Weiter ist zu erklären, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Dem Angebot ist eine Referenzliste je Los gemäß "Anlage 09 Referenzen Los 1,2" mit Angabe mindestens einer inhaltlich und umfänglich vergleichbaren Referenz aus den letzten drei Jahren zu Aufträgen für professionelle Broadcasting-Kunden beizufügen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Mindest-Kriterien gestellt:
Los 1:
- Vermietung von Satellitenkapazitäten für SNG-Anwendungen mit einer Mindestbandbreite von 12 MHz
Los 2:
- Vermietung von Satellitenkapazitäten für Satelliten-Anwendungen mit ei-ner Mindestbandbreite von 3,5 MHz
Alle Referenzen müssen im Broadcasting-Bereich erbracht worden sein, vornehmlich in der Signalkontribution und eine detaillierte Beschreibung des Auftragsinhaltes und des Auftragsumfangs, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG67N4
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt wer-den,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.