Sanitäranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 202
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 11
Ort: Kirchdorf an der Iller
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88457
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 73549332130
Fax: +49 73549332230
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchdorf-iller.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitäranlagen
Sanitärinstallation für 30 Sanitärgegenstände mit Zubehör
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Leistungen sind in Kirchdorf an der Iller zu erbringen:
1x Hochdurckreinigungsanlage mit Zubehör, 3 Zahpfstellen
14x elektronische Unterputzdusche mit Steuerung
470 lfdm Mehrschichtverbundrohr DN 15-40 mit Zubehör
65 lfdm Edelstahlrohr DN 50-100 mit Zubehör
28 Sanitärgegenstände mit Zubehör
Edelstahlschlitzrinnen mit Zubehör
Entwässerungssystem aus PE mit Zubehör
Bieterfragen sind umgehend schriftlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Fragen die nach dem 14.08.2023 gestellt werden können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Verdingungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Öffnung; Bieter und ihre Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.