Gestaltungsleistungen im LWL-Freilichtmuseum Detmold Referenznummer der Bekanntmachung: 364-008-33-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlstraße 11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Gestaltungsleistungen im LWL-Freilichtmuseum Detmold
Gestaltungsleistungen im LWL-Freilichtmuseum Detmold
Das LWL-Freilichtmuseum Detmold befindet sich in Detmold im Kreis Lippe.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beabsichtigt die Entwicklung und Gestaltung einer Grundausstattung für den Neubau des Eingangs- und Ausstellungsgebäudes im LWL-Freilichtmuseum Detmold inklusive Projektmanagement zu vergeben ("design to build"). Erwartet wird eine innovative wie flexible Ausstellungsgestaltung, die der Grundidee des neuen Gebäudes (Anforderungen gemäß der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen, kurz: DGNB) und der inhaltlichen (Neu-) Ausrichtung der Institution entspricht. Es wird eine zukunftsorientierte, unterhaltende Szenografie für alle Besucherinnen und Besucher angestrebt, die die Atmosphäre der örtlichen Umgebung aufnimmt sowie darüber hinaus eine Raum- und Ausstellungserfahrung mit allen Sinnen fördert.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung
Für die Bewertung und Auswahl der Teilnahmeanträge sind die
Angaben des jeweiligen Antragstellers maßgeblich. Die
Bewertung erfolgt auf Grund der im Teilnahmeantrag
genannten Kategorien und der jeweils angegebenen
Gewichtung. Je Kategorie können max. 100 Punkte erreicht
werden. Dabei erfolgt zunächst eine Bewertung jeder einzelnen
Unterkategorie auf Grund einer Punktvergabe von 0 bis 5. Die
nach der Auswertung erzielte Punktzahl wird unter
Berücksichtigung der maximal zu erreichenden Punktzahl mit
dem entsprechenden Faktor multipliziert. Die erreichten Punkte
bei den Unterkategorien werden pro Kategorie addiert. Diese
Punktzahl wird mit den angegebenen Anteilen (10/90)
gewichtet. Hieraus ergibt sich eine individuelle Punktzahl zu
jedem bewerteten Teilnahmeantrag und daraus resultierend
eine Rangfolge. Es sollen mind. drei und max. zehn geeignete
Bewerber zur Abgabe eines Angebotes eingeladen werden.
Zusatz zu II.2.7): Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind folgende
Eigenerklärungen zur Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Antragsteller
ausdrücklich, dass
• die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz
1 MiLoG nicht vorliegen.
• er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und
den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat.
• er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet.
• er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen.
• er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufsbzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das
Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der
Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt.
• keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder
gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das
Vergaberegister führen könnten.
Die Antragsteller, die sich an Vergabeverfahren gem. § 106
GWB beteiligen, versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124
GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie
zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom
Antragsteller getätigten Angaben zu überprüfen und
entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu
verlangen.
Der Antragssteller ist sich bewusst, dass eine im
Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende
Erklärung in Bezug auf seine Eignung im Ausschluss von der
Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Zudem ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob sich der Bieter
bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG
nicht vorliegen.
Des Weiteren ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von
Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des
Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben.
Mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind Angaben zum
Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des
Unternehmens), Rechtsform, Eigentümer, Ansprechpartner/
Erklärende Person, Amtsgericht/Handelsregister-Nr. einzureichen.
Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3
Geschäftsjahren anzugeben.
Anforderung: In einem der letzten drei Geschäftsjahre muss ein Mindestumsatz in Höhe von 1.000.000 Mio. Euro (netto) im Tätigkeitsbereichs des Auftrages erreicht worden sein. Bitte geben Sie den Umsatz aus einem der letzten drei vergangenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereichs des Auftrages (Gestaltungsleistungen) an:
- Durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter:innen in den letzten drei Jahren bezogen auf das Gesamtunternehmen.
- Durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Führungskräfte in den letzten drei Jahren (ausgehend von der Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter:innen).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistung eingesetzt werden sollen. Nachweise der Berufszulassungen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung sind beizufügen.
- Verfügen Sie über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 3 Mio. Euro sowie für sonstige Schäden in Höhe von mind. 1,5 Mio. Euro? Es ist eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu wählen. Bitte fügen Sie einen aktuellen Nachweis (nicht älter als 12 Monate, gültig) dem Teilnahmeantrag bei. Aus diesem sollte auch eine etwaige Jahreshöchstleistung ersichtlich sein. Eine Addierung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder ist bei einer Bietergemeinschaft möglich.
- Es sind mind. 4 möglichst komplexe und vergleichbare Referenzen (nicht älter als 6 Jahre) zu benennen.
Es gelten die TVgG-NRW_Besondere Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform (http://
www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur
Verfügung.
Angebote müssen in elektronischer Form über das sog.
Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur
elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den
Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per
Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Eventuelle Fragen zur Vergabe sind in elektronischer Form an
die genannte Ansprechperson möglichst bis zum 17.08.2023 zu
richten.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister vom
Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf der Grundlage der
Mehrwertsteuersätze, die bis zur Veröffentlichung der Vergabe
galten.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.