Bereitstellung von Übertragungsminuten unterschied-licher Bandbreite (Occasional use) auf einem Satellitenraumsegment Referenznummer der Bekanntmachung: DPT O4/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Appellhofplatz 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der DPT - Auftragsskoordination
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Postanschrift: Rothenbaumchaussee 132-134
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Postanschrift: Marlene-Dietrich-Allee 20
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Postanschrift: Kantstrasse 71-73
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Postanschrift: Neckarstrasse 230
Ort: Sturrgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Postanschrift: Funkhaus Halberg
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66100
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Postanschrift: Rundfunkplatz 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von Übertragungsminuten unterschied-licher Bandbreite (Occasional use) auf einem Satellitenraumsegment
Bereitstellung von Übertragungsminuten unterschiedlicher Bandbreite (Occasional use) auf einem Satellitenraumsegment
Neben der Anmietung eines festen Raumsegmentes gem. EU-Vergabe mit dem Aktenzeichen DPT O3/2023 soll zusätzlich der Abruf von Satellitenkapazitäten nach Bedarf in Form von zusätzlichen Übertragungsminuten mit unterschiedlicher Bandbreite bei hoher Auslastung und kurzfristig anberaumten Produktionen - der Occasional use - in Form von flexiblen Rahmenvereinbarungen beauftragt werden.
Für Übertragungen werden unterschiedliche Bandbreiten zwischen 6 MHz und 18 MHz genutzt, deren Buchung der Auftragnehmer pro Minute zu ermöglichen hat.
Leistungszeitraum: 01.05.2024 - 30.04.2026
Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der
"Anlage 01 Leistungsbeschreibung" umfassend beschrieben.
Über die Gesamtvertragslaufzeit (inkl. optionaler Verlängerung) von maximal 4 Jahren werden die Auftraggeber eine Menge von 370.000 Minuten, verteilt auf die angefragten Bandbreiten, maximal beauftragen. Mit Erreichen dieser Abnahmemenge endet der Rahmenvertrag.
Über die Gesamtvertragslaufzeit (inkl. optionaler Verlängerung) von maximal 4 Jahren haben die Auftraggeber eine Mindestabnahmemenge von ca. 180.000 Minuten, verteilt auf die angefragten Bandbreiten, errechnet.
Die genannten Abnahmemengen beinhalten keine Abnahmeverpflichtung.
Die zu schließenden Verträge ersetzen bestehende Verträge, welche am 30.04.2024 enden.
Optional wird eine Verlängerung für die Laufzeit vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 mit einer geänderten Bandbreite angefragt
Teststellung
Der WDR wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Teststellung zur Überprüfung der Funktionen durchführen. Ziel der Teststellung ist, die vom WDR in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Leistungsanforderungen zu verifizieren.
Gilt der Test als nicht bestanden, wird das Angebot des Bieters vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Anbieter hat eine geeignete Testkapazität (min. 12 MHz) auf dem angebotenen
oder direkt vergleichbaren Transponder innerhalb von fünf Werktagen bereitzustellen.
Der WDR in Köln und der NDR in Hamburg werden in dem Testzeitraum vor Zuschlagserteilung die Einhaltung der zugesicherten Eigenschaften überprüfen. Die Tests erfolgen werktags von 9:00 -17:00 Uhr MEZ. Es ist ein Zeitfenster von zwei Stunden vorgesehen. Maßgeblich ist die störungsfreie Funktion der beschriebenen technischen Anwendungen, sowie die telefonische Erreichbarkeit des Network Operation Center (NOC).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der allgemeinen Eignungsanforderungen hat der Bieter die "Anlage 05 Eignungsanforderungen" auszufüllen und dem Angebot unterschrieben beizufügen.
Der Bieter muss durch Unterschrift auf der Anlage "Eignungsanforderungen" erklären, dass er als Unternehmen oder eine Person, die seinen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Tatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen ihn als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
dass er als Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist,
dass er als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
dass er als Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
dass er als Unternehmen oder eine Person, die seinen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
dass er als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirkt,
dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass er als Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden kann,
dass er als Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
dass er als Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
dass er als Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
dass er als Unternehmen nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten,
dass er als Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln,
dass für ihn als Unternehmen die Voraussetzungen von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht vorliegen,
dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern sein Unternehmen in ein vergleichbares Register eingetragen ist,
dass gegen ihn als Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister, bzw. bei ausländischen Bietern in ihrem Mitgliedstaat vergleichbar geführtem Register, vorliegt,
dass sein Unternehmen nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
In der "Anlage 05 Eignungsanforderungen" sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2022 noch nicht bilanziert wurden, für die Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021) anzugeben.
Im für dieses Verfahren relevanten Geschäftsumfeld 1 Mio. Euro pro Jahr exkl. USt.
Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben.
Eigenerklärung, dass der Bieter eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich ab-schließen wird:
- Personenschäden 2.000.000,00 EUR
- Sachschäden 1.000.000,00 EUR
- allgemeine Vermögensschäden 100.000,00 EUR
Weiter ist zu erklären, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Dem Angebot ist eine Referenzliste gemäß "Anlage 06 Referenzen" mit Angabe mindestens einer inhaltlich und umfänglich vergleichbaren Referenz aus den letzten drei Jahren zu Aufträgen für professionelle Broadcasting-Kunden beizufügen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Mindest-Kriterien gestellt:
Tägliche Erbringung von Occasional use-Dienstleistungen
Bearbeitung eines Großereignisses mit mindestens 20 Buchungen
Alle Referenzen müssen im Broadcasting-Bereich erbracht worden sein, vornehmlich in der Signalkontribution und eine detaillierte Beschreibung des Auftragsinhaltes und des Auftragsumfangs, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG67KH
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt wer-den,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.