Kassenanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 301
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 11
Ort: Kirchdorf an der Iller
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88457
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 73549332130
Fax: +49 73549332230
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchdorf-iller.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kassenanlage
Kassensystem samt Software
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Leistungen sind in Kirchdorf an der Iller zu erbringen:
Installation und Errichtung eines modernen Kassensystems samt benötigter Software.
Bestehend aus:
- Haupteingang über zwei Eingangsdrehkreuze und motorischer Gruppentüre
- Nebeneingang auf Ost- und Westseite, je zwei hohe Einzeldrehkreuze
- Handkasse- und Abrechnungs- PC
- Speichermedium Verbundpapier & RFID Hartplastikkarte
Bieterfragen sind umgehend schriftlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Fragen die nach dem 14.08.2023 gestellt werden können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Verdingungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Öffnung; Bieter und ihre Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.