Unterhalts- und Grundreinigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 57
Ort: Much
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53804
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kopart eG
E-Mail:
Telefon: +49 211/43077253
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.much.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung
Unterhalts und Grundreinigung mit ca. 26.000 m² Reinigungsfläche
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Gemeinde Much
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten der Gemeinde Much mit ca. 6.500 m² Reinigungsfläche
Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 19,20,21+22.06.2023 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 14.06.2023 für einen der Termine per e-Mail anmelden. Der genaue Termin wird später mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen müssen bis 26.06.2023 beim Vergabeportal eingehen. Näheres siehe Bewerbungsbedingungen
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Gemeinde Much
Unterhalts- und Grundreinigung in dieversen Objekten der Gemeinde Much mit ca. 14.700 m² Reinigungsfläche
Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 19,20,21+22.06.2023 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 14.06.2023 für einen der Termine per e-Mail anmelden. Der genaue Termin wird später mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen müssen bis 26.06.2023 beim Vergabeportal eingehen. Näheres siehe Bewerbungsbedingungen
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Gemeinde Much
Unterhalts- und Grundreinigung in dieversen Objekten der Gemeinde Much mit ca. 4.200 m² Reinigungsfläche
Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 19,20,21+22.06.2023 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 14.06.2023 für einen der Termine per e-Mail anmelden. Der genaue Termin wird später mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen müssen bis 26.06.2023 beim Vergabeportal eingehen. Näheres siehe Bewerbungsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren zu den Losen 1 + 3 wurde aufgehoben.
Die Leistung zu Los 1 und 3 wird zeitnah EU weit auf Grundlage der VgV neu ausgeschrieben.
Zu Los 2 wird das Verfahren fortgeführt und es erfolgt eine weitere Bekanntmachung über einen vergebenen Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt