Badewassertechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 203
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 11
Ort: Kirchdorf an der Iller
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88457
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 73549332130
Fax: +49 73549332230
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchdorf-iller.de
Abschnitt II: Gegenstand
Badewassertechnik
Badewasseraufbereitungsanlage für zwei Kreisläufe mit MSR
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Leistungen sind in Kirchdorf an der Iller zu erbringen:
2x Badewasseraufbereitungskreislauf mit Zubehör
4x Druckmehrschicktfilter, Stahl, gummiert, Ø3,2m mit Zubehör
1x Druckmehrschicktfilter, Stahl, gummiert, Ø2,4m mit Zubehör
Spülwasseranlage mit Zubehör
Chlorgasanlage mit Zubehör
400 lfdm PVC-Verrohrung
1100 lfdm PE-Verrohrung im Innen- und Außenbereich
Mess- und Regletechnik mit Zubehör für 2 Kreisläufe
Chemikaliendosierung mit Zubehör für 2 Kreisläufe
74x Einbauteile für Stahlbetonbehälter DN 25-400
MSR-Anlage mit Zubehör
Spülabwasseraufbereitungsanlage Typ 3
Bieterfragen sind umgehend schriftlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Fragen die nach dem 14.08.2023 gestellt werden können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Verdingungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Öffnung; Bieter und ihre Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.