Zukunftsfähige Schulen Gütersloh - Isselhorst / Rohbau Fertigteile VE 11-10-ISH-2 Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-40-3-101
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Str. 70
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5241822380
Fax: +49 524182-3539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsfähige Schulen Gütersloh - Isselhorst / Rohbau Fertigteile VE 11-10-ISH-2
Betonfertigteilwände und - stützen unterschiedlicher Abmessungen ca. 159 cbm einschl.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Betonfertigteilwände und - stützen unterschiedlicher Abmessungen ca. 159 cbm einschl.Verguss und ELT-Einlegearbeiten. Betonfertigteiltreppenläufe Innen einschl. Zwischenpodestca. 6,4 cbm. Stahlbetonverbundträger ca. 94,7 lfm. Spannbetonhohldielen 26,5cm Dicke ca. 935qm einschl. Anschlussbewehrung, Randschalung, Ortbeton C25/30 für Ringbalken ca. 209 lfm.Vollbetondeckenplatten 26,5 cm Dicke ca. 72 qm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.