Umbau und Erweiterung Sekundarschule Rahden - Estrich- und Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 497 2023 Ra
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Portastraße 13
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 57180724500
Fax: +49 57180730863
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung Sekundarschule Rahden - Estrich- und Fliesenarbeiten
Umbau und Erweiterung Sekundarschule Rahden - Estrich- und Fliesenarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Estrich- und Fliesenarbeiten:
369 m² Trittschalldämmbahn
380 m² Zementestrich auf Dämmung
386 m² Bodenfliesen 60/60
93 m² Wandfliesen
48 Stück Stufenbeläge aus Fliesen
12 m² Bodenfliesen auf Podesten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß den Ausschreibungsunterlagen / Nachweise gemäß Teilnahmebedingungen EU Formblatt 212 EU Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Eignungskriterien gemäß den Ausschreibungsunterlagen / Nachweise gemäß Teilnahmebedingungen EU Formblatt 212 EU / zusätzlich der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Eignungskriterien gemäß den Ausschreibungsunterlagen / Nachweise gemäß Teilnahmebedingungen EU Formblatt 212 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514410
Fax: +49 254112525
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.