Quartiersmanagement Schalke Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2023-0169
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 209169-2874
Fax: +49 209169-3530
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersmanagement Schalke
Quartiersmanagement in Gelsenkirchen Schalke
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen, Stadt Gelsenkirchen, Vorstandsbereich Arbeit und Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Vattmannstraße 2-8 45879 Gelsenkirchen, Ausführungsorte: Luitpoldstraße 50 45881 Gelsenkirchen, Liboriusstraße 63 45881 Gelsenkirchen
Seit 2008 werden im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms in Schalke sowohl bauliche als auch sozial-integrative Maßnahmen umgesetzt, um den Stadtteil aufzuwerten und die Lebensqualität zu verbessern. Bestandteil des Stadterneuerungsprogramms ist das Stadtteilbüro Schalke, in welchem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Planungsbüros PLANUNGSGRUPPE STADTBÜRO und der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop in enger Abstimmung mit der Stadt Gelsenkirchen interdisziplinär zusammenarbeiten. Es wird durch Mittel der Städtebauförderung und gemäß den Programmleitlinien der Bund-Länder-Programme "Soziale Stadt" und "Sozialer Zusammenhalt" gefördert.
Das Stadterneuerungsprogramm und die entsprechende Förderung des Stadtteilbüros enden zum 31.12.2023, sodass diese Dienstleistung neu zu vergeben ist.
Die Quartierskoordination wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Stadterneuerung ein finanzielles und inhaltliches Konzept für einen Stadtteilladen (im Folgenden Quartiersladen) sowie die Stelle einer "Kümmerin" bzw. eines "Kümmerers" (im Folgenden Quartiersmanagement) in Schalke zu erarbeiten.
Der neu konzipierte Quartiersladen und das entsprechende Quartiersmanagement sollen ein Pilotprojekt zur Verstetigung von auslaufenden Stadterneuerungsprogrammen darstellen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister gesucht, der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter (ein Vollzeitäquivalent = 1.680 Jahresarbeitsstunden) zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der begleitenden Netzwerk- und Quartiersentwicklung, Bürgerbeteiligung und -aktivierung sowie niederschwelligen Beratung im ständigen Austausch mit der kommunalen Quartierskoordination und weiteren Dienststellen übernehmen.
Das Quartiersmanagement soll im ersten Schritt für die Dauer von 3,5 Jahren beauftragt werden und am 01.11.2023 beginnen. Eine jährliche Verlängerung der Beauftragung ist jeweils zwei Mal um 12 Monate beabsichtigt, jedoch davon abhängig, ob die zur Finanzierung notwendigen Mittel im städtischen Haushalt eingestellt werden.
Aus der Beauftragung mit der Maßnahme für die ersten Auftragsjahre kann der Auftragnehmer keine Ansprüche für eine Beauftragung in den Folgejahren ableiten.
Die Beauftragung des AN erfolgt zum 01.11.2023. Die Beauftragung des AN erfolgt zunächst bis zum 31.03.2027.
Es ist beabsichtig, den Vertrag nach der regulären Vertragslaufzeit (3,5 Jahren) jeweils zwei Mal um 12 Monate zu verlängern. Die Vertragsverlängerung des Quartiersmanagements Schalke ist davon abhängig, ob die zur Finanzierung notwendigen Mittel im städtischen Haushalt eingestellt werden.
Aus der Beauftragung mit der Maßnahme für die ersten Auftragsjahre kann der Auftragnehmer keine Ansprüche für eine Beauftragung in den Folgejahren ableiten.
Eine automatische Verlängerung des Vertrages erfolgt nicht. Die Verlängerung des Vertrages erfolgt jeweils schriftlich bis 8 Wochen vor dem Ende der (jeweiligen) Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Quartiersmanagement Schalke:
- begleitet die im Rahmen der Stadterneuerung Schalke entwickelten Projekte und Maßnahmen,
- führt etablierte Projekte wie Quartiersfeste (z.B. auf dem Grilloplatz), Bouleaktionen auf dem Kußweg, Stadtteilkonferenzen,
Newsletter, Website weiter,
- pflegt und begleitet den Bildungsverbund Schalke,
- begleitet und unterstützt Quartiersinitiativen zur Stärkung des sozialen Zusammenhaltes,
- macht Öffentlichkeitsarbeit,
- informiert, berät und vermittelt zu Angeboten und Partizipationsmöglichkeiten,
- nimmt an stadtteilrelevanten Foren und Gremien teil und arbeitet in diesen mit (hierzu gehören u. a.: Präventionsrat, Runder
Tisch Schalke, Quartierskonferenzen, Steuerungsgruppe Senioren u.a.),
- koordiniert und begleitet die Nutzung der Räumlichkeiten des Quartiersladens in der Luitpoldstraße 50 sowie des
angrenzenden Ladenlokals in der Liboriusstraße 63 durch Akteurinnen und Akteure, die Angebote für den Stadtteil
organisieren,
- führt Informationsveranstaltungen zu Themenschwerpunkten sowie Veranstaltungen durch, die der Annäherung
unterschiedlicher Kulturen zwecks des Abbaus von Vorurteilen auf Seiten der Zuwanderer sowie der Stammgesellschaft
dienen,
- erfasst Stärken und Schwächen des Stadtteils Schalke,
- erarbeitet Problemlösungen in Kooperation mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren sowie den Fachreferaten,
- akquiriert neue Ressourcen, Projektideen oder Kooperationspartnerinnen und -partner für die Quartiersentwicklung,
- initiiert niedrigschwellige Angeboten oder baut diese aus,
- bietet Unterstützung bei der nachhaltigen Bearbeitung sozialer Konflikte,
- vernetzt Angebote, um Ressourcen zu bündeln und Synergieeffekte zu erzielen,
- erhält und stärkt Begegnungsorte,
- und ist erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil.
Ergänzende Anforderungen für das Quartiersmanagements:
Der Umfang der beschriebenen Ziele und Aufgaben des Quartiersmanagements entspricht nach Einschätzung der Stadterneuerung auf Grundlage von Erfahrungswerten einer Vollzeit-Personalstelle.
Die Aufgaben im Quartiersmanagement sind sehr vielseitig.
Ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik, Sozialwissenschaften, Stadtplanung oder verwandter Fachrichtungen sowie Kenntnisse in der Projektentwicklung und in interdisziplinären Arbeitsfeldern sind notwendig.
Erfahrungen im Bereich der sozialen Stadtentwicklung, des Quartiersmanagements oder vergleichbarer Aufgaben sind essentiell. Nach Möglichkeit sollten Kenntnisse über das Stadterneuerungsgebiet Schalke, Einrichtungen und Träger vor Ort mitgebracht werden. Darüber hinaus sind Zeitmanagement sowie Organisations- und Planungskompetenzen wünschenswert.
Kenntnisse von Verwaltungsstrukturen und der sichere Umgang mit formalen Dokumentationspflichten sowie Erfahrungen in der Begleitung von Netzwerken und Neutralität gegenüber allen vor Ort aktiven Gruppen, Akteurinnen und Akteuren sind gewünscht.
Die Kompetenz, neue Ideen zu erarbeiten und gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern voranzubringen, um Quartiere nachhaltig zu entwickeln und zu gestalten, sollte mitgebracht werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bietenden - Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 6 Nr. 1 - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bietenden - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 6 Nr. 2 - Bitte benennen
Sie möglichst drei Referenzen der vergangenen drei Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten
Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
- Erklärung des Bietenden - Unternehmensstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 6 Nr. 3 -
Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung.
- Nachweise/Anforderungen - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): U. a.
Nachweise für die Fachkompetenz der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Punkt 4.3 des
Umsetzungskonzeptes Quartiersladen Schalke (siehe Anlage 1) durch deren Ausbildung und/oder deren persönliche
Referenzen
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur
Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Auswahl des zu beauftragenden Büros erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren, dabei werden die nachfolgenden Kriterien in Stufe 1 bzw. Stufe 2 bewertet. Bietende mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Stufe 1. und 2.) erhalten den Zuschlag.
1. Stufe - Gewichtung:
Angebotskonzept 40 %
Referenzen und Fachkompetenz der Bietenden 30 %
Personal- und Sachkosten 30 % (Bei der Bewertung des Aspekts Personal- und Sachkosten erfolgt eine Bewertung im Verhältnis zu den konkurrierenden Bietern)
Die drei Bieter mit der höchsten Punktzahl werden zu einem Gespräch nach Gelsenkirchen eingeladen.
2. Stufe - Gewichtung:
Verbindlichkeit und diskursive Qualitäten des Bieters 40 %
Qualität der Präsentation des Angebotes 60 %
Detaillierte Angaben zum Verfahrensablauf bzw. zur Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 7 - Bewertungsmatrix.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail:
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1H39DVV9
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165