Rahmenvereinbarung über den Reinigungsdienst für die Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/031
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Caldenhofer Weg 192
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59063
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Reinigungsdienst für die Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung über den Reinigungsdienst für der Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle in Hamm europaweit aus.
Die Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle ist für eine Belegung mit 550 Bewohnern ausgelegt und eingerichtet.
Alfred-Fischer-Halle Sachsenweg 10 - 12 59073 Hamm Es handelt sich um eine ehemalige Zechenhalle inklusive Außengrundstück und Nebengebäude. Die Halle teilt sich in Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss.
Die Messehalle hat eine Veranstaltungsfläche von 107m x 24m, eine Raumhöhe von 9,1m und befindet sich im 1. OG, welches über zwei Treppenhäuser aus dem Erdgeschoss, ein äußeren Treppenzugang sowie drei Nottreppen erreichbar ist. In dem Nordtreppenhaus befindet sich zudem ein Personenaufzug. Ein Lastenaufzug mit Maßen 5,8m x 2,8m, eine Durchfahrthöhe von 2,9m und einer Belastbarkeit von max. 5t ist ebenfalls vorhanden.
Der Hallenbereich ist durch Messebauwände in Unterbringungsboxen aufgeteilt. Jede Unterbringungsbox ist mit 8 Betten ausgestattet. In einem Nebenraum zum Hallenbereich befinden sich Büros der Sozialbetreuer sowie der Verwaltung und der Einrichtungsleitung.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Persönliche Präsenz im Regelfall mit mindestens drei Personen (je nach Auslastungsgrad mit bis zu sechs Personen)
- Sicherstellung des Informationsflusses zwischen Auftraggeber und dem eingesetzten Personal.
- Reinigung der Notunterkunft inklusive aller dazugehörigen Gebäude sowie Außenanlagen gemäß Reinigungs- und Hygieneplan
- Dokumentation aller Reinigungs- und Hygienearbeiten laufend zur jederzeitigen Einsichtnahme durch die Einrichtungsleitung
- Reinigung der Waschmaschinen und Wäschetrockner gemäß Reinigungs- und Hygieneplan.
- Verwaltung des Lagerbestandes an Erstausstattung und Bestückung der Unterbringungsboxen.
- Verwaltung und Dokumentation der Lagerbestände an Reinigungsmaterial inklusive rechtzeitige Meldung bei Unterschreitung von Schwellenwerten des Lagerbestands.
- Teilnahme an Dienstbesprechungen in der Einrichtung.
Es wird eine Probezeit von drei Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Castroperstraße 81 a
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44628
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 23231375762
Internet-Adresse: https://invest-gebaeudeservice.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:
(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.6) Angebot (Vordruck)
(1.7) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.8) Ansprechpartner (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der Betriebshaftpflicht
(2.2) Unterlagen über das zum Einsatz vorgesehene Personal
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) Reinigungs- und Hygieneplan
(5.3) Bewerbungsbedingungen
(5.4) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
(5.5) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.6) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.7) Informationsblatt DSGVO
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDLBC
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html