Vergabe der Konzessionen Weihnachtsmarkt Neumarkt Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0001-320-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift: Stadthaus Deutz - Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22122124789
Fax: +49 22122123011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Konzessionen Weihnachtsmarkt Neumarkt
Die Stadt Köln sucht Interessent*innen für die Ausrichtung eines Weihnachtsmarktes auf dem zentralen Innenstadtplatz Neumarkt (Gemarkung Köln, Flur 8, Flurstück 666) für den Zeitraum 2024 bis 2028. Die Durchführung findet alljährlich jeweils frühestens ab dem Montag vor Totensonntag bis zum 23.12. statt. Am Totensonntag bleibt der Weihnachtsmarkt geschlossen.
Die tägliche Betriebszeit beginnt werktags frühestens um 09:00 Uhr und sonn- und feiertags frühestens um 11:00 Uhr. Die tägliche Betriebszeit endet grundsätzlich um 22:00 Uhr; nur freitags und samstags endet die Betriebszeit spätestens um 23:00 Uhr, wobei nach 22:00 Uhr kein Bühnenprogramm mehr stattfindet. Der Weinachtsmarkt wird als Spezialmarkt auf der Grundlage der §§ 68 ff. Gewerbeordnung festgesetzt.
Die Nutzungsfläche für den Neumarkt beträgt aktuell ca. 5000 m² brutto. Derzeit errichtet die Stadt Köln auf der Westseite des Neumarkts einen Brunnen. Dieser kann jedoch ebenerdig überbaut werden, sodass hierdurch keine Einschränkungen in Bezug auf die Nutzungsfläche entstehen.
50667 Köln Nordrhein-Westfalen
Es handelt sich um eine Konzession für den Weihnachtsmarkt Neumarkt.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der Eigenerklärung GWB
Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister
Eventuell Vorlage/Beibringung von entsprechenden Nachweisen nach Maßgaben der Rechtsvorschriften des
Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem die vertretungsberechtigten
Personen ansässig sind, die erkennen lassen, dass gegen die verantwortlichen Personen sowohl in
strafrechtlicher als auch gewerberechtlicher Sicht keine negativen Erkenntnisse vorliegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Kein Nachweis (Vorlage in Kopie) darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe älter als 9 Monate sein
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadt-/Steuerkasse
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes/Insolvenzgerichtes
Eventuell Vorlage/Beibringung von entsprechenden Nachweisen nach Maßgaben der Rechtsvorschriften
des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, die erkennen lassen, dass
gegen die sich bewerbende Firma weder in verwaltungs- noch in steuer- oder strafrechtlicher Sicht negative
Erkenntnisse vorliegen. Gegebenenfalls sind Nachweise öffentlicher Kassen, Institutionen, Anstalten und
Behörden beizubringen, aus denen dann die notwendigen Eintragungen hervorgehen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Kein Nachweis (Vorlage in Kopie) darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe älter als 9 Monate sein
Keine
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland