Bauleistungen: Elektroinstallationen Referenznummer der Bekanntmachung: 23/14 Energieversorgung Rottweil
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: In der Au 5
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kaiser-Joseph-Straße 247, 79098 Freiburg
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.enrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungen: Elektroinstallationen
Neubau Betriebsstandort ENRW
Gewerbegebiet "Berland" Stuttgarter Str. 80 und 82 78628 Rottweil, Gemarkung Neufrach
Der geplante Neubau Betriebsstandort der ENRW entsteht im Gewerbegebiet "Berland" in der Stuttgarter Str. 80 und 82, in 78628 Rottweil, Gemarkung Neufra.
Der neue Betriebsstandort der ENRW besteht aus einem Verwaltungsgebäude, einer Lagerhalle inkl. Werkstatt und Büro. Das 3-geschoßige Verwaltungsgebäude ist durch einen Verbindungsgang im 1.OG mit der Lagerhalle ebenerdig verbunden. Die Lagerhalle ist eingeschossig. Entlang der Südfassade der Lagerhalle sind Werkstätten, Büros und Umkleiden in einem 2-geschossigen-Büroriegel angeordnet.
Das Verwaltungsgebäude und die Lagerhalle befinden sich entlang der südlich am Grundstück liegenden Zufahrtsstraße.
Gegenstand des Verfahrens sind:
Elektroinstallationen
Im Weiteren wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6795
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx