Lieferung und Installation von 3 Laserscanner-Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-06415 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Burloer Str. 93
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation von 3 Laserscanner-Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung
Lieferung und Installation von 3 Laserscanner-Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung - davon eine Laserscanner-Säule, die gleichzeitig beide Fahrtrichtungen überwacht - inklusive 4 Lasermesssystemen
Kreis Borken Burloer Str. 93 46325 Borken Standorte Borken, Gronau und Rhede
Lieferung und Installation von 3 Laserscanner-Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung - davon eine Laserscanner-Säule, die gleichzeitig beide Fahrtrichtungen überwacht - inklusive 4 Lasermesssystemen
Bei optionalen Positionen handelt es sich um Bedarfspositionen. Es kann sein, dass die Leistung nach Auftragsvergabe nicht in Anspruch genommen wird, bzw. aufgrund der beim Auftraggeber vorhandenen Technik und Schulungsstand der Mitarbeiter nicht erforderlich ist. Welche Leistung unter welchen Bedingungen nicht erforderlich ist, ist in der jeweiligen Position unter "Bedarfsposition" näher erläutert.
Bedarfspositionen im Preisblatt sind: 1.2, 1.3, 5, 6 und 6.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Installation von 3 Laserscanner-Säulen
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterium: Niedrigster Angebotspreis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLRGF
Postanschrift: Albrecht Thaer Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.