22-001 Erweiterung Bürgerzentrum II - Erdbau Referenznummer der Bekanntmachung: 22-001/3.02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 95
Ort: Rheinhausen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79365
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7643/91070
Fax: +49 7643/910799
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
22-001 Erweiterung Bürgerzentrum II - Erdbau
Erdbau, Ver- und Entsorgungsleitungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Rheinhausen beabsichtigt die Erweiterung des Bürgerzentrums zwischen den Ortsteilen Ober- und Niederhausen. Im Rahmen der Erdbau- und Erschließungsmaßnahmen sind folgende Leistungen zu erbringen: - Baustelleneinrichtung- ca. 8.000 m3 Mutterboden abtragen- ca. 12.500 m3 Aushub- ca. 9.500 m3 Kies einbauen- ca. 300 m Schmutzwasserleitungen- ca. 750 m Regenwasserleitungen- ca. 300 m Trinkwasserleitungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Sasbach a.K.
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79361
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.