Bandspülmaschinen und Schnellkühler Referenznummer der Bekanntmachung: 519-004-16-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlstr. 11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Einkaufskoordination
E-Mail:
Telefon: +49 251-591-4337
Fax: +49 251-591-5422
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Bandspülmaschinen und Schnellkühler
Bandspülmaschinen und Schnellkühler inkl. Bodenaufbau und Schnellbeschichtung
LWL-Klinik Hemer
Hans-Prinzhorn-Klinik
Zentralküche
Frönsberger Straße 71
58675 Hemer
Kauf, Lieferung und Montage von Küchentechnik (1 Bandspülmschine, 2 Schnellkühler nebst Zubehör) inklusive Bodensanierungsarbeiten und Schnellbeschichtung für die Zentralküche (Spülküche) der LWL-Klinik Hemer
Verpflichtender Ortstermin nach Absprache mit der Dienststelle zwischen dem 31.07.
und spätestens 11.08.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung beizufügen
(Vordruck Angebotsschreiben):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er /sie das Gewerbe angemeldet hat;
- er /sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Darüber hinaus versichern der Bieter/die Bietergemeinschaft,
dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände
zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen
(Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen.
(siehe hierzu Fragebogen 1 Nachweis von Referenzen).
Zum Nachweis der Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit ist mindestens 1 Referenz (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art (Lieferung und Montage von Küchentechnik inkl. Bodensanierungsarbeiten) und Umfang (Auftragsvolumen) in etwa mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Anzugeben ist die Kurzbeschreibung des Auftrags, der Auftragszeitraum, das Auftragsvolumen, der Auftraggeber inkl. Telefonnr. der Ansprechstelle (siehe hierzu Fragebogen 1 Nachweis von Referenzen).
Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis 11.08.2023.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.