Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße: Bodenbelag Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0286
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rosental 21
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße: Bodenbelag
Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Bodenbelagsarbeiten
Neubau von zwei nebeneinanderstehenden dreigeschossigen Gebäuden. Bauteil 1: größte Länge ca. 55m, größte Breite ca. 45m, größte Höhe ca. 12m; Bauteil 2: größte Länge ca. 20m, größte Breite ca. 17m, größte Höhe 11m. In dem größeren Gebäude soll im EG eine KiTa und in den Obergeschossen 14 Wohnungen entstehen. Das kleinere Gebäude erhält im EG ein Nachbarschaftszentrum und in den Obergeschossen 5 Wohnungen.
In dieser Ausschreibung werden die Bodenbelagsarbeiten ausgeschrieben:
1.1 Bodenbelagsarbeiten Bauteil 1, Kita
1.2 Bodenbelagsarbeiten Wohnungen Bauteil 1
2.1 Bodenbelagsarbeiten Bauteil 2 Nachbarschaftszentrum
2.2 Bodenbelagsarbeiten Wohnungen Bauteil 2
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße 81-87 32756 Detmold
Neubau von zwei nebeneinanderstehenden dreigeschossigen Gebäuden. Bauteil 1: größte Länge ca. 55m, größte Breite ca. 45m, größte Höhe ca. 12m; Bauteil 2: größte Länge ca. 20m, größte Breite ca. 17m, größte Höhe 11m. In dem größeren Gebäude soll im EG eine KiTa und in den Obergeschossen 14 Wohnungen entstehen. Das kleinere Gebäude erhält im EG ein Nachbarschaftszentrum und in den Obergeschossen 5 Wohnungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde Angaben gemäß § 6a Abs. (3) VOB/A zu machen.
Verjährungsfrist Mängelansprüche: 5 Jahre
Sicherheitsleistung
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von
3 % v.H. der Auftragssumme zu leisten.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche: 5 Jahre
Vertragsstrafen
Überschreitung Fertigstellungs- / Einzelfrist 0,2% der Abrechnungssumme, begrenzt auf max. 5% der Abrechnungssumme
Einzureichende Unterlagen:
- 223 - Aufgliederung der Einheitspreise (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
- 523 Sanktionen Russland (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- ausgefülltes Angebotsschreiben (mit dem Angebot vorzulegen)
- COVID bedingte Mehrkosten (mit dem Angebot vorzulegen)
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde Angaben gemäß § 6a Abs. (3) VOB/A zu machen.
- Preisermittlung/ "Urkalkulation" (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CY156C5BTR
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.