Stadtwerke Bad Saulgau - Wärmenetz: Los 9 Öffentlichkeitsarbeit und Machbarkeitsstudie Referenznummer der Bekanntmachung: 22/457
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Moosheimer Str. 28
Ort: Bad Saulgau
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 88348
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-saulgau.de/stadtwerke/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Bad Saulgau - Wärmenetz: Los 9 Öffentlichkeitsarbeit und Machbarkeitsstudie
Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit und die Erstellung einer Machbarkeitsstudie nach BAFA BEW
Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit und die Erstellung einer Machbarkeitsstudie nach BAFA BEW für eine Erweiterung des bestehenden Fernwärmenetzes in Bad Saulgau.
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Öffentlichkeitsarbeit und Machbarkeitsstudie Wärmenetzinfrastruktur
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME67CM
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx